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Acronis Cyber Protect Home Office Essentials 1 Jahr, 1PC
Produktinformationen "Acronis Cyber Protect Home Office Essentials 1 Jahr, 1PC"🛡️ Hauptfunktionen:Backup & Wiederherstellung:Vollständige System-Image-BackupsDatei- und OrdnersicherungenBackup auf lokale Laufwerke oder externe MedienCybersicherheit:Grundlegender Schutz vor RansomwareKeine Cloud-Backup-FunktionalitätWeitere Funktionen:Aktives Klonen von LaufwerkenSchnelle Wiederherstellung auf gleicher oder neuer HardwareUnterstützung für Windows und macOS

29,95 €*
Microsoft Of­fice 365 Single, 5 Geräte, 1 Jahr, Download
Microsoft 365 Single, 1 Nutzer, 1 Jahr, 5 Geräte (Win, Mac, Android, iOS) Of­fice Download(Ehemals Office 365 Personal)Sprache: Deutsch (multilingual)Plattform: Windows, Mac, Android, iOS Anzahl Lizenzen: 1 Benutzer, 1 Jahr-Nicht für kommerzielle Nutzung-Medium: Download -ohne Vertragsbindung / keine automatische VerlängerungMicrosoft 365 Single ist ein praktisches Abonnement  für eine Person Enthält Premium Produktivitäts-Apps, 1 TB Cloud Speicher, erweiterte Sicherheit für alle Geräte und technischen Support von Microsoft selbst. Microsoft 365 bietet, was Sie zur Organisation Ihres Lebens benötigen. Zu Hause oder unterwegs sind Sie mit den neuesten  Office-Apps und Funktionen auf jedem Gerät immer  auf dem Laufenden.Mit 1 TB Cloud-Speicher haben Sie viel Platz für  wichtige Fotos,  die Sie mit Familie und Freunden teilen können.Microsoft 365 hilft Ihnen dabei, Ihren Tag in  Gleichgewicht zu bringen,  sodass Sie Ihre Zeit und Energie auf die Dingefokussieren können,  die am wichtigsten sind. Erwecken Sie Ihre Ideen  zum Leben.Softwarepaket-Komponenten:Microsoft Excel, Microsoft Outlook, Microsoft Powerpoint, Microsoft Word, Microsoft Publisher (nur PC), Microsoft Access (nur PC), Microsoft OneDriveAnzahl der Installationen: 5-Nicht für Kommerzielle Nutzung-Geeignet für:Windows 10,Windows 8,Windows 7,Mac OS 10.14 Mojave,Mac OS 10.15 Catalina,Mac OS 11.0 Big Sur,Android (7.0 and higher),iOS (13.0 and higher)

53,90 €*
Microsoft Office 2016 Professional, ESD-Download
Microsoft Office 2016 Professional, ESD-Download Das Professional-Paket enthält alle wichtigen Office-Programme plus Outlook, Publisher und Access: Textverarbeitung mit Microsoft Word 2016Tabellenkalkulation mit Microsoft Excel 2016Professionelle Präsentationen erstellen mit Microsoft PowerPoint 2016 Digitales Notizbuch führen mit Microsoft OneNote 2016 Dateien online speichern und mit anderen teilen mit Microsoft OneDrive (nach Anmeldung) E-Mails, Kontakte, Termine und Aufgaben verwalten mit Outlook 2016 Professionelle Print-Dokumente erstellen mit Publisher 2016 Mittlere und größere Datenbanken verwalten mit Access 2016Rechtliches: Grundsätzlich gilt: Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt. Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000 I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist. Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt. Urteile:Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mit seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktes profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar und deswegen grundsätzlich unwirksam. Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt. Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“ Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software. Bundesgerichtshof (BGH): Aufsplittung von Volumenlizenzen ist rechtmäßig (11.12.2014, Quelle: usedsoft.com/de/) Der BGH (Bundesgerichtshof) hat die letzten rechtlichen Unsicherheiten im Software-Gebrauchtmarkt beseitigt. Im Rechtsstreit zwischen usedSoft und Adobe hat das höchste deutsche Zivilgericht in letzter Instanz usedSoft in allen Punkten Recht gegeben.Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte 2012 (Az. 11 U 68/11) ein Urteil gefällt, das den Software-Gebrauchthandel auf Grundlage der EuGH-Entscheidung weitreichend liberalisierte. Das OLG hatte u.a. entschieden, dass über Volumenverträge erworbene Lizenzen auch einzeln weiterverkauft werden dürfen. Gegen dieses Urteil hatte Adobe beim BGH Revision eingelegt. Diese Revision wies der Bundesgerichtshof heute vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit ist das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt. Alle für den Software-Gebrauchtmarkt relevanten Rechtsfragen sind nun von höchstrichterlicher Seite abschließend beantwortet.Im Einzelnen hat der BGH analog zum EuGH-Urteil entschieden, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der Zweiterwerber darf sogar bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen und hat genauso Anspruch auf kostenlose Updates wie der Ersterwerber. Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass sich das Verbreitungsrecht eines Herstellers an seinem Produkt „erschöpft", wenn er es zum ersten Mal in Verkehr gebracht hat. Ein Hersteller hat demnach keinen Einfluss mehr darauf, was anschließend mit diesem Produkt geschieht. Der neue Eigentümer kann es also frei weiterverkaufen. Der EuGH hatte dazu in seinem Urteil vom 3. Juli 2012 erklärt: „Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen. Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu installiert werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, Siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.

2,69 €*
Microsoft Office 2019 Home & Business Mac (DE) (ESD)
Microsoft Office 2019 Standard - MACDas neue Microsoft Office Standard 2019 ist für hohe Ansprüche gedacht.  Es erfüllt alle Anforderungen, welche an eine Bürosoftware gestellt werden. Egal ob Sie Serienbriefe, Etiketten, oder Geschäftszahlen in Tabellen erstellen wollen, oder Präsentationen erstellen möchten.  Verlieren Sie nie wieder die Übersicht über Ihre Daten. Mithilfe von Microsoft Office Standard 2019 sind sie jeder Aufgabe gewachsen und schaffen es die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Lassen sie sich von diesem neuen Office Produkt begeistern! Office Word 2019Textverarbeitung: Geben Sie Dokumente frei und bearbeiten Sie diese in Echtzeit mit anderen Kollegen.  Mit der Funktion „Intelligente Suche“ suchen Sie Informationen im Web, ohne Word verlassen zu müssen. Eine Einfachheit, welche seines gleichen sucht.  Office Excel 2019Tabellenkalkulation: Mithilfe der sechs neuen Diagrammtypen wird die Visualisierung von komplexen Daten sehr stark vereinfacht. Durch die Kunktion "Empfohlene Diagramme" wird Ihnen ermöglicht, Daten noch komfortabler zu präsentieren. Die Prognosefunktion ermöglicht einen Blick auf zukünftige Entwicklungen. Office PowerPoint 2019Präsentationen: Mithilfe der zahlreichen Neuerungen wird die Ausrichtung von Objekten und der Farbauswahl erleichtert. Die verbesserte Konfliktlösung vereinfacht das Beheben von Problemen, welche bei der gemeinsamen Bearbeitung autreten und entstehen können. Office OneNote 2019Notizen: Zeichnen, radieren und schreiben ohne jegliche Probleme. OneNote konvertiert handgeschriebenes in gedruckten Text. Sie brauchen sich keine Sorgen mehr um unsaubere Schriften zu machen. Mit dem neuen Tool "An OneNote senden" lassen sich Dokumente fanze einfach in Ihre Notizbücher einfügen. Office Outlook 2019E-Mail-, Kontakt- und Aufgabenverwaltung: Verwalten sie ihre E-Mails, Kalender, Kontakte und Aufgaben mit einer nie zuvor dagewesenen Einfachheit. Das neue Outlook unterstützt Pushbenachrichtigungen, sodass Sie stetig auf dem neusten Stand ihres Posteingangs sind. Durch die verbesserte Unterhaltungsansicht wird Ihr Posteingang automatisch anhand von Diskussionsthemen organisiert, wodurch Sie nie wieder nach verwandten Nachrichten suchen müssen.Grundsätzlich gilt:Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt.Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH),dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardwaregebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass dieWeiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist.Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt.Urteile:Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mitseiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktesprofitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbarund deswegen grundsätzlich unwirksam.Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatzund darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software. Grundsätzlich gilt:Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt.Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH),dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardwaregebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass dieWeiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist.Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt.Urteile:Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mitseiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktesprofitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbarund deswegen grundsätzlich unwirksam.Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatzund darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software.

39,90 €*
Microsoft Office 2019, Professional, ESD
Microsoft Office 2019, Professional, ESD- 1 PC Microsoft Office Professional 2019- Enthält Microsoft Excel- Microsoft Outlook,- Microsoft PowerPoint- Microsoft Word- Microsoft Access- Microsoft Publisher- Microsoft OneNote-Microsoft InfoPath- Microsoft Sync- Microsoft Skype for BusinessGrundsätzlich gilt:Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt.Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH),dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153).Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardwaregebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass dieWeiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist.Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt.Urteile:Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software(§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof(BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffendeProgrammexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mitseiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktesprofitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchtenSoftware-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedankendes Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbarund deswegen grundsätzlich unwirksam.Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatzund darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigenUrteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerungeinzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren,auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software.

4,90 €*
Microsoft Office 2021 Home & Business MAC, ( ESD ) Download
Microsoft Office 2021 Home & Business MAC, ESD DownloadSie erhalten einen Produktschlüssel für die deutsche Vollversion von Microsoft Office 2021 Home Business für  1 MAC mit der Sie Ihre Version zu einer vollwertigen Vollversion aktivieren können. Downloadmöglichkeit von Microsoft-Servern wird bereit gestellt.Beeinhaltet die 2021 Mac-Version von:Word, Excel, PowerPoint, OutlookFÜR MAC: MacOS (Mojave) ist Voraussetzung – KEIN IPHONE/IPADMit dem Office Paket 2021 von Microsoft erhalten Sie das Textverarbeitungsprogramm Word, zum Erstellen von Texten, Briefen, Büchern oder einfach Notizen. Word bietet Ihnen etliche Schriftarten, -Farben, Vorlagen und mehr. Das hilft Ihnen dabei Zeit zu sparen und macht den Anfang leichter. Sie haben im Handumdrehen einen Text geschrieben und per Vorlage in einem schicken Design abgespeichert. Mit nur wenigen Handgriffen ist der Text dann auch individualisiert. Sie könnten auch Produktbeschreibungen verfassen und diese anschließend mit Excel dem passenden Produkt zuweisen und übersichtlich in einer Tabelle darstellen. In dieser Tabelle könnten Sie mit Excel die Preise, Artikelnummern, Bestand und mehr erfassen. Auch Verkaufszahlen könnten Sie darstellen und in einem Diagramm wiedergeben, welches wiederum in PowerPoint in einer Präsentation zum Tragen kommen könnte. PowerPoint ist das optimale Werkzeug um interessante Präsentationen zu erstellen. Ihnen stehen eine Vielzahl an Effekten, Übergängen und Designs zur Verfügung mit welchen Sie auch die Aufmerksamkeit der letzten Reihe für sich gewinnen. Um Informationen, Bildmaterial usw. zusammenzutragen eignet sich am besten OneNote. Dieses raffinierte Programm hat keine Probleme damit verschiedenste Formate wie Tabellen, Bilder, Links, Texte, Diagramme und mehr zu speichern. Eines der besten Programme ist Outlook. Das Email und Organizer Programm verwaltet für Sie all Ihre Email Postfächer, Kalender, Kontakte und Aufgaben. So können Sie bspw. Ihren privaten und geschäftlichen Kalender übereinanderlegen, um Termine abzustimmen. Zur Beantwortung Ihrer Emails lassen sich verschiedene Signaturen hinterlegen und Postfächern zuordnen, Sie können Autotexte und Textbausteine für wiederkehrende Textelemente verwenden. Das spart enorm viel Zeit! Lieferumfang:Microsoft Office 2021 Home & Business umfasst die Programme:    Word    Excel    PowerPoint    OneNote    Outlook

69,90 €*
Microsoft Office 2024 ProPlus
Microsoft Office Professional Plus 2024 ist eine der neuesten Versionen der Microsoft Office-Suite, die eine Vielzahl von Tools für Ihre Produktivität enthält. Diese Ausgabe von MS Office wurde überarbeitet, damit Sie noch schneller und intelligenter arbeiten können. Sie enthält neue Funktionen wie Morph- und Fokusmodus in Word, Datenanalyse und Visualisierung in Excel und Präsentationsübersetzer in PowerPoint. Mit so vielen nützlichen Tools, die Ihnen zur Verfügung stehen, ist Microsoft Office Standard 2024 perfekt für Unternehmen oder Einzelpersonen, die Dinge effizient und effektiv erledigen müssen.Microsoft Office 2024 Professional Plus - Was ist enthalten?In Sachen Produktivität bringt Sie diese Office-Version auf ein neues Niveau. Sie werden in der Lage sein, PowerPoint-Präsentationen, Datenmodelle und Berichte zu erstellen, indem Sie Funktionen und Möglichkeiten wie PowerPoint Morph und neue Diagrammtypen in Excel nutzen. Außerdem gibt es verbesserte Schreibfunktionen in allen Anwendungen. Funktionen wie der fokussierte Posteingang und der fokussierte Modus in Word helfen Ihnen, Ihre Zeit, E-Mails und Kontakte effizienter zu verwalten. Die folgenden Anwendungen sind in diesem Paket enthalten:Microsoft WordWord ist ein fortschrittliches Textverarbeitungsprogramm mit Funktionen, die Sie bei der Dokumentation Ihrer Gedanken und Ihrer Arbeit unterstützen. Sie können Dokumente mit Hilfe von Vorlagen anpassen oder sie mit Hilfe von Design-Tools optisch interessant gestalten. Mit Formularfeldern können Sie dynamische Elemente wie Dropdown-Menüs und Kontrollkästchen hinzufügen, während Sie mit den Überprüfungs- und Kommentarfunktionen anderen Personen die Möglichkeit geben, ihre Meinung zum Inhalt zu äußern. Mit MS Word können Sie außerdem auf einfache Weise professionell aussehende Inhalte erstellen und nahtlos weitergeben, indem Sie hochmoderne Werkzeuge zum Bearbeiten, Weitergeben und Überprüfen verwenden. Es gibt eine neue Design-Registerkarte, die schnellen Zugriff auf Funktionen bietet. Es gibt eine Intelligente Suche, die relevante kontextbezogene Informationen aus dem Internet direkt in Word anzeigt.MS ExcelMit Microsoft Excel können Sie Arbeitsblätter erstellen und formatieren, Daten und Formeln hinzufügen und Daten auf neue Weise analysieren. Sie können Diagramme zur Visualisierung von Daten einfügen oder ein Dashboard erstellen, um Erkenntnisse mit anderen zu teilen. Excel gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Daten auf neue und intuitive Weise zu analysieren und zu visualisieren. Es bietet Benutzern eine Schnittstelle für ihre bevorzugten Tastenkombinationen. Sie können Funktionen wie Analysis Toolpak, Formula Builder und Slicer nutzen, um Zeit zu sparen.MS PowerPointMit PowerPoint können Sie jetzt Ihre Ideen mit neuen Folienübergängen und einem verbesserten Aufgabenbereich für Animationen erstellen, zusammenarbeiten und effektiv präsentieren. Kommentare in Form von Threads begleiten Ihre Folien und helfen Ihnen dabei, Feedback in Ihre Präsentationen einzubauen. Microsoft PowerPoint ist ein leistungsstarkes Programm für die Erstellung von Präsentationen. Mit Office 2024 Professional Pro können Sie noch anspruchsvollere und professionellere Präsentationen erstellen als je zuvor. PowerPoint enthält jetzt integrierte Übergänge und Animationen, so dass Sie mit Leichtigkeit beeindruckende Präsentationen erstellen können. Außerdem können Sie Ihre Folien mit Kommentaren versehen, die Ihnen dabei helfen, das Feedback von Kollegen und Stakeholdern einzubeziehen. Und mit dem Presentation Translator können Sie jetzt problemlos Präsentationen erstellen, die für ein weltweites Publikum zugänglich sind.Microsoft OutlookMit Outlook können Sie ganz einfach Ihre E-Mails, Kontakte, Kalender und Aufgaben verwalten. Die Push-E-Mail-Unterstützung hilft Ihnen dabei, Ihren Posteingang auf dem neuesten Stand zu halten. Es gibt neue Funktionen wie die Konversationsansicht, die zusammengehörige Nachrichten gruppiert. Kalender können jetzt zur Planung nebeneinander angezeigt werden. Sie können weniger Zeit mit der Verwaltung Ihrer E-Mails und mehr Zeit mit der Kommunikation verbringen. Konzentrieren Sie sich mit Focused Inbox auf die Menschen und Gespräche, die am wichtigsten sind. Verwalten Sie mehrere E-Mail-Konten, Kontakte und Kalender an einem einzigen Ort. Erstellen Sie professionell aussehende E-Mails mit Briefpapier, Themen und Designs, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Mit dem neuen Outlook können Sie schnell Besprechungen mit anderen einberufen, die ständig mit ihren beruflichen E-Mails verbunden sind. Sie können Ihren Kalender ganz einfach gemeinsam durchgehen und einen neuen Termin finden, der für alle passt. Sie können auch Ihre Verfügbarkeit per E-Mail mit anderen teilen, was hilfreich ist, wenn jemand anderes Sie buchen muss.MS AccessAccess wurde für die schnelle Erstellung browserbasierter Datenbankanwendungen und -tools, die Ihnen bei der Führung Ihrer Geschäfte helfen, benutzerfreundlich gestaltet. Ihre Daten werden automatisch in einer SQL-Datenbank gespeichert, um sie sicherer und skalierbarer als je zuvor zu machen.MS PublisherMit Publisher können Sie ganz einfach eine Vielzahl von Publikationen in professioneller Qualität erstellen, personalisieren und weitergeben. Sie können Bilder mit einem einfachen Drag & Drop austauschen. Sie können Bilder direkt aus Ihren Online-Alben einfügen. Sie können Spezialeffekte verwenden, um Ihre Publikationen hervorzuheben.MS OneNoteSammeln und organisieren Sie alle Ihre Gedanken an einem Ort. Mit OneNote können Sie Ihre Notizen ganz einfach erstellen, bearbeiten und mit anderen teilen. Außerdem können Sie von jedem Computer oder mobilen Gerät aus auf Ihre Notizen zugreifen.OneDriveMit OneDrive können Sie ganz einfach Backups erstellen, Ihre Dokumente, Fotos, Videos und vieles mehr speichern und mit anderen teilen - von jedem Ort und jedem Gerät aus. Mit Ihrem Microsoft-Konto erhalten Sie eine riesige Menge an kostenlosem Online-Speicher für alle Ihre persönlichen Dateien. Sie können jederzeit und von überall aus auf Ihre Dateien in der Cloud zugreifen.Skype für UnternehmenMit Skype for Business können Sie Ihr Team mit nur einem gemeinsamen Link zusammenbringen. Mit nur einem Klick kann jeder mit einem beliebigen Gerät an einem Online-Meeting teilnehmen. Sie können wählen, ob Sie sich sofort treffen möchten oder ob Sie das Treffen über Outlook für einen späteren Zeitpunkt planen möchten. Die Meeting-URL ist nur für Sie personalisiert. Sie können jetzt Ihren Desktop mit anderen teilen, egal ob Sie eine Präsentation halten, etwas Neues demonstrieren oder an einem Projekt mitarbeiten. Sie können sogar Microsoft PowerPoint-Präsentationen direkt in Ihre Meetings einbinden. Es ist einfacher denn je, an Besprechungen mit anderen teilzunehmen - überall! Alles, was Sie brauchen, ist eine Internetverbindung und ein Gerät, auf dem Skype for Business läuft. Mit ein paar Fingertipps können Sie einer Besprechung beitreten oder einen Gruppenchat starten. Jeder Schlüssel kann nur einmal aktiviert werden und stammt aus einem Volumenschlüssel. Firmen-, Markennamen und Warenzeichen dienen nur zur Identifikation. Es handelt sich nicht um eine Microsoft Lizenz, sondern um einen Produktschlüssel. Beim Softwarekauf stimmen Sie der Vertragsausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zu. Das Widerrufsrecht erlischt mit Beginn der Vertragsausführung. Bei Nutzung des Schlüssels entfällt das Rückgaberecht. Bei Wertersatzpflicht gilt der geleistete Kaufpreis. Produktschlüssel sind nach Aktivierung nicht weiterverkaufbar. Gemäß § 357 Abs. 3 S.1 BGB kann Wertersatz für Verschlechterung verlangt werden, wenn darauf hingewiesen wurde. Grundsätzlich gilt: Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt. Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000 I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist. Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt. Urteile: Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mit seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktes profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar und deswegen grundsätzlich unwirksam. Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt. Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“ Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software. Es handelt sich hierbei um keine Microsoft-Lizenz, sondern um einen Produktschlüssel, welcher aus einer Volumenlizenz stammt.  Alle aufgeführten Firmen-, Markennamen und Warenzeichen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber und dienen lediglich zur Identifikation und Beschreibung von Produkten und Leistungen.  Systemanforderungen für Office 2024 Professional Plus 32- & 64 -BitBetriebssystem :Windows 10, Windows 11 Windows Server 2019, Windows Server 2022Prozessor :1,6 GHz oder schneller (Dual Core), 32-Bit (x86) - oder 64-Bit (x64) ProzessorArbeitsspeicher :4 GB RAM (64 Bit), 2 GB RAM (32 Bit)Festplattenspeicher :min. 4 GB verfügbarer SpeicherplatzBildschirmauflösung :mindestens 1024 * 768 PixelNET-Version :.NET 3.5 oder 4.6 und höherInstallationsmedium :download, Click & RunInternetverbindung :für die Installation & Aktivierung erforderlich

29,95 €*
Microsoft Office Home 2024, Download & Produktschlüssel
Microsoft Office 2024 Home ist die ideale Produktivitätssuite für Schüler, Studenten und private Anwender, die zuverlässige und leistungsstarke Werkzeuge für ihre täglichen Aufgaben benötigen. Diese Version wurde speziell entwickelt, um sowohl akademische als auch private Anforderungen zu erfüllen, und bietet eine perfekte Mischung aus Funktionalität und Benutzerfreundlichkeit. Mit Office 2024 Home sind Sie bestens gerüstet, um Ihre Aufgaben effizient und professionell zu bewältigen. Leistungsstarke Anwendungen für jeden Bedarf Microsoft Office 2024 Home  umfasst eine Reihe von unverzichtbaren Anwendungen, darunter Word, Excel, PowerPoint und OneNote. Mit Word 2024 erstellen und bearbeiten Sie mühelos hochwertige Dokumente, die durch moderne Vorlagen und Design-Tools noch ansprechender werden. Excel 2024 bietet herausragende Datenanalyse- und Visualisierungsfunktionen, die Ihnen helfen, komplexe Datenmengen effizient zu verwalten. PowerPoint 2024 ermöglicht die Erstellung von beeindruckenden Präsentationen mit erweiterten Animations- und Designoptionen, um Ihre Botschaft klar und professionell zu vermitteln. OneNote 2024 dient als Ihr digitales Notizbuch, in dem Sie all Ihre Ideen, Notizen und Aufgaben zentral speichern und verwalten können.

98,90 €*
Microsoft Office Professional ( ESD ) 2021
Microsoft Office Professional ( ESD ) 2021   Folgende Einzelanwendungen sind im Office 2021 Professional enthalten:  Microsoft Word 2021  Microsoft Outlook 2021  Microsoft Powerpoint 2021  Microsoft Excel 2021  Microsoft Publisher 2021  Microsoft Access 2021  Microsoft Teams 2021 Office Anwendungen: Word, Excel, OneNote, PowerPoint, Outlook, Publisher, Access, Teams und Skype Business. Grundsätzlich gilt: Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt. Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000 I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist. Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt. Urteile: Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mit seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktes profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar und deswegen grundsätzlich unwirksam. Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt. Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“ Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software. Es handelt sich hierbei um keine Microsoft-Lizenz, sondern um einen Produktschlüssel, welcher aus einer Volumenlizenz stammt.  Alle aufgeführten Firmen-, Markennamen und Warenzeichen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber und dienen lediglich zur Identifikation und Beschreibung von Produkten und Leistungen.    weitere Hinweise Sie kaufen hier einen Produktschlüssel, keine Lizenz. Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Produktschlüssel (Product Key) zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key weiterhin auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es Ihnen untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, siehe Microsoft Nutzungsbedingungen ( Microsoft ). Siehe auch Microsoft Datenschutzerklärung (Microsoft ) Zu Ihrem jeweiligen Produkt finden Sie die Lizenzbedingungen unter Microsoft. Dort können Sie das Produkt, zu dem Sie den Produktschlüssel erwerben, auswählen, und die konkreten Lizenzbedingungen einsehen. Zur Information: Wir verkaufen hier einen rechtmäßig erworbenen Artikel. Es handelt sich um einen Artikel aus einer Volumenlizenz. Soweit der Artikel in der Artikelbeschreibung und/oder Überschrift mit OEM (Original Equipment Manufactur) gekennzeichnet wurde, wurde die entsprechende Kopie der Software, deren Lizenzschlüssel Sie erwerben, von allen Geräten, Datenträgern und sonstigen Speicherorten einschließlich Cloud-Diensten entfernt oder unbrauchbar gemacht. Soweit der Artikel in der Artikelbeschreibung und/oder Überschrift nicht mit OEM gekennzeichnet wurde, hat der Ersterwerber ebenfalls lediglich den Produktschlüssel erhalten und die Software von dem Hersteller heruntergeladen. Auch in diesem Fall wurde die zu dem Produktschlüssel gehörende Kopie von allen Geräten, Datenträgern und sonstigen Speicherorten einschließlich Cloud-Diensten entfernt oder unbrauchbar gemacht. Ihnen ist es gestattet, verfügbare Verbesserungen und verfügbare Updates der Software von der Internetseite des Herstellers herunterzuladen und zu installieren. Die Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24/EG zum Erwerb einer "erschöpften Programmkopie" sind erfüllt. Mit dem Erwerb des Produktschlüssels erlangen Sie die Möglichkeit zur sachgemäßen Nutzung des Computerprogramms. OEM-Versionen bieten dem Käufer den enormen Vorteil, die gleiche Software zu einem viel niedrigeren Preis zu erwerben. In Deutschland ist der Erwerb, der Vertrieb und die Verwendung von OEM-Versionen völlig legal. Der Handel mit OEM-Versionen ohne Bindung an Hardware ist rechtlich zulässig. Seit 2011 ist der Handel aus Europa heraus in die ganze Welt erlaubt. Die verfügbaren Betriebssystem-CDs von uns kommen von Herstellern wie Dell, HP oder Fujitsu und enthalten die Original-Software. Wir erwerben diese CDs mit original Lizenzschlüsseln und können diese zu extrem niedrigen Preisen an unsere Kunden weitergeben. Die Leistung und die Handhabung der Betriebssysteme sind identisch mit der Retail Version. Der einzige Unterschied ist die Art der Verpackung und dass Sie keinen Support durch Microsoft erhalten. Die verwendeten Namen, Begriffe und Grafiken können Marken- oder Warenzeichen im Besitze ihrer rechtlichen Eigentümer sein. Die Rechte der erwähnten und benutzten Marken- und Warenzeichen liegen ausschließlich bei deren Besitzern.  

6,80 €*
Microsoft Visio 2019, ESD
Microsoft Visio 2019 Standard: Optimierungen, die Sinn ergeben Microsoft Visio 2019 Standard ist die neueste Version der bekannten Office-Lösung für Visualisierungen. Sie richtet sich an private Anwender, Freiberufler, Selbstständige sowie kleine Unternehmen. Visio Standard 2019 wurde von seinen Entwicklern im Vergleich mit älteren Versionen mit einigen Verbesserungen ausgestattet, die großen Sinn ergeben. Ein Kauf lohnt sich deshalb nicht nur für solche Interessenten, die noch überhaupt keine Visio-Lizenz besitzen. Der Erwerb ist ebenfalls für Nutzer älterer Varianten sinnvoll – zumindest, solange sie mit Windows 10 arbeiten. Mit welchen Betriebssystemen ist diese Softwarelösung kompatibel? Bitte beachten Sie vor dem Visio Standard 2019 Download, dass diese Softwarelösung ausschließlich mit Windows 10 kompatibel ist und keinem sonstigen Betriebssystem. Dies liegt an dem „click and run“-Feature. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, das Programm durch den MSI Installer einzurichten. Sie können es nach dem Herunterladen direkt nutzen. Allerdings unterstützt nur Windows 10 „click and run“. Wenn Sie mit einem älteren Betriebssystem arbeiten und nicht ein Upgrade machen möchten, müssen Sie sich für eine ältere Visio-Version entscheiden. Was kann ich mit Microsoft Visio 2019 Standard visualisieren? Das Programm kommt mit zahlreichen Vorlagen für Diagramme und Formen. Visualisierungen für Prozesse, Projekte, Grundrisse, Konstruktionspläne und Handlungsabläufe sind auf diese Weise möglich. Dadurch, dass Visio Standard 2019 auf die vertraute Office-Oberfläche vertraut, finden sich auch Erstanwender sofort zurecht. Mit wenigen Klicks können aussagekräftige Grafiken erstellt werden. Diese lassen sich übrigens nahtlos in andere Office-Apps wie beispielsweise PowerPoint oder Word einbinden. Sie können zudem Excel als Datenspeicher für die Visualisierung nutzen. Urteile: Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mit seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktes profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar und deswegen grundsätzlich unwirksam. Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt. Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“ Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software. Bundesgerichtshof (BGH): Aufsplittung von Volumenlizenzen ist rechtmäßig (11.12.2014, Quelle: usedsoft.com/de/) Der BGH (Bundesgerichtshof) hat die letzten rechtlichen Unsicherheiten im Software-Gebrauchtmarkt beseitigt. Im Rechtsstreit zwischen usedSoft und Adobe hat das höchste deutsche Zivilgericht in letzter Instanz usedSoft in allen Punkten Recht gegeben.Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte 2012 (Az. 11 U 68/11)  ein Urteil gefällt, das den Software-Gebrauchthandel auf Grundlage der EuGH-Entscheidung weitreichend liberalisierte. Das OLG hatte u.a. entschieden, dass über Volumenverträge erworbene Lizenzen auch  einzeln weiterverkauft werden dürfen. Gegen dieses Urteil hatte Adobe beim BGH Revision eingelegt. Diese Revision wies der Bundesgerichtshof heute vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit ist das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt. Alle für den Software-Gebrauchtmarkt relevanten Rechtsfragen sind nun von höchstrichterlicher Seite abschließend beantwortet.Im Einzelnen hat der BGH analog zum EuGH-Urteil entschieden, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der Zweiterwerber darf sogar bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen und hat genauso Anspruch auf kostenlose Updates wie der Ersterwerber. Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass sich das Verbreitungsrecht eines Herstellers an seinem Produkt „erschöpft", wenn er es zum ersten Mal in Verkehr gebracht hat. Ein Hersteller hat demnach keinen Einfluss mehr darauf, was anschließend mit diesem Produkt geschieht. Der neue Eigentümer kann es also frei weiterverkaufen. Der EuGH hatte dazu in seinem Urteil vom 3. Juli 2012 erklärt: „Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen. Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu installiert werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, Siehe Microsoft Nutzungsbedingungen. Weiterer Hinweis: Microsoft Produkte (Microsoft Office, Microsoft Windows etc.) sind Marken der Microsoft Corporation. Wir möchten hiermit ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie hier lediglich einen Produktschlüssel zum Aktivieren der Software erwerben, was nicht impliziert, dass dies eine gültige Lizenz ist. Voraussetzung zur Verwendung dieses Produktschlüssels ist eine gültige Lizenz von Microsoft.

13,90 €*
Microsoft Windows 11 Pro Lizenz OEM Original COA Sticker Aufkleber
Produktinformationen "Microsoft Windows 11 Pro Lizenz OEM Original COA Sticker Aufkleber"COA (Certificate of Authenticity) für Windows 11 Professional 32/64 Bit Version für 1 PC / Laptop, original versiegeltEin Datenträger ist nicht im Lieferunfang enthalten, jedoch kann mit dem "Media Creation Tool" von Microsoft das Installationsmedium heruntergeladen werden, um ein USB-Stick oder eine DVD zu Installationszwecken zu erstellen.hier handelt es sich um einem originalen versiegelten Lizenzaufkleberproblemlose Aktivierung, da es sich hier um eine echte Lizenz zur Benutzung dieses Betriebssystems handeltdiese Softwarelizenz ist nicht sprachgebundenverbessertes Startmenüäußerst reaktionsschnellMit Windows 11 Professional erhalten Sie ein zuverlässiges Betriebssystem für Ihr PC oder Notebook. Das Betriebssystem ermöglicht ein schnelleren Systemstart, präsentiert Ihnen ein vertrautes, aber verbessertes Startmenü und eröffnet neue Wege, Aufgaben effizient zu erledigen. Zusätzlich profitieren Sie von neuen Funktionen wie einem brandneuen Webbrowser, um Ihre Online-Erfahrungen zu optimieren.Lizenzbestimmung: Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt. Daher dürfen Sie diese Lizenz auf jedem Rechner Privat oder Gewerblich nutzen. Dies ist im Bundesgerichtshof Urteil vom 06.07.2000 - I ZR 244/97 auch eindeutig dokumentiert.

19,50 €*
Microsoft Windows 7 Professional 64Bit SP1
Produktinformationen " Microsoft Windows 7 Professional 64Bit SP1" -  Microsoft Windows 7 Professional 64Bit SP1- ESD = Electronic Software Distribution. - Reine Downloadversion - Dieser Artikel beinhaltet keinen Datenträger und kein Handbuch - kann entweder als 32bit oder 64bit Key genutzt werden Rechtliches: Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt. Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000 I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist. Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt.

3,95 €*
Microsoft Windows Server 2016 Essentials, ESD
Windows Server 2016 Essentials ist die optimale Serverlösung für kleinere Unternehmen. Das auf Windows 10 basierende System kann auf zwei physischen Prozessoren mit bis zu 25 Benutzer oder 50 Geräten verwendet werden und ist speziell für die Nutzung in Unternehmen ohne virtuelle Umgebung ausgerichtet. Microsoft Windows Server 2016 Essentials verfügt über verbesserte Funktionen, die die Produktivität in Ihrem Unternehmen vorantreiben werden. Die Essentials Version eignet sich ideal als Erstserver und kann in Umgebungen mit mehreren Servern auch als primärer Server genutzt werden.Vorteile von Windows Server 2016 EssentialsDie Verwaltung des Systems erfolgt über ein leicht zu bedienendes DashboardDie meisten Arbeitsschritte können dank Assistenten ohne die Hilfe eines Administrators durchgeführt werdenBenutzer und Zugriffsrechte können im Dashboard festgelegt und verwaltet werdenDie einzelnen Arbeitsstationen werden automatisch auf dem Server gespeichertGrundsätzlich gilt:Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt.Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH),dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardwaregebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass dieWeiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist.Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt.Urteile:Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mitseiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktesprofitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbarund deswegen grundsätzlich unwirksam.Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatzund darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software. Bundesgerichtshof (BGH): Aufsplittung von Volumenlizenzen ist rechtmäßig (11.12.2014, Quelle: usedsoft.com/de/) Der BGH (Bundesgerichtshof) hat die letzten rechtlichen Unsicherheiten im Software-Gebrauchtmarkt beseitigt.Im Rechtsstreit zwischen usedSoft und Adobe hat das höchste deutsche Zivilgericht in letzter Instanz usedSoft in allen Punkten Recht gegeben.Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte 2012 (Az. 11 U 68/11) ein Urteil gefällt, das den Software-Gebrauchthandel auf Grundlage der EuGH-Entscheidung weitreichend liberalisierte. Das OLG hatte u.a. entschieden, dass über Volumenverträge erworbene Lizenzen auch einzeln weiterverkauft werden dürfen. Gegen dieses Urteil hatte Adobe beim BGH Revision eingelegt. Diese Revision wies der Bundesgerichtshof heute vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit ist das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt. Alle für den Software-Gebrauchtmarkt relevanten Rechtsfragen sind nun von höchstrichterlicher Seite abschließend beantwortet.Im Einzelnen hat der BGH analog zum EuGH-Urteil entschieden, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der Zweiterwerber darf sogar bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen und hat genauso Anspruch auf kostenlose Updates wie der Ersterwerber. Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass sich das Verbreitungsrecht eines Herstellers an seinem Produkt „erschöpft", wenn er es zum ersten Mal in Verkehr gebracht hat. Ein Hersteller hat demnach keinen Einfluss mehr darauf, was anschließend mit diesem Produkt geschieht. Der neue Eigentümer kann es also frei weiterverkaufen. Der EuGH hatte dazu in seinem Urteil vom 3. Juli 2012 erklärt: „Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen.Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen.Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden,neu installiert werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Keyauf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren

37,45 €*
Microsoft Windows Server 2016 Standard DE (16 Core), ESD
Microsoft Windows Server 2016 Standard DE (16 Core) , ESD Microsoft Windows Server 2016 StandardWindows Server 2016 ist das cloudfähige Betriebssystem, das Ihre aktuellen Arbeitsauslastungen unterstützt und gleichzeitig neue Technologien einführt, mit denen die Umstellung auf das Cloud Computing vereinfacht wird, wenn Sie dazu bereit sind. Dieses Betriebssystem weist neue Sicherheitsstufen und von Azure inspirierte Innovation für die Anwendungen und die Infrastruktur auf, auf denen der Erfolg Ihres Unternehmens beruht. Windows Server 2016 Standard ist für physische oder geringfügig virtualisierte Umgebungen geeignet. Grundsätzlich gilt: Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt. Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000 I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist. Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt. Urteile: Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mit seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktes profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar und deswegen grundsätzlich unwirksam. Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt. Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“ Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software. Bundesgerichtshof (BGH): Aufsplittung von Volumenlizenzen ist rechtmäßig (11.12.2014, Quelle: usedsoft.com/de/) Der BGH (Bundesgerichtshof) hat die letzten rechtlichen Unsicherheiten im Software-Gebrauchtmarkt beseitigt. Im Rechtsstreit zwischen usedSoft und Adobe hat das höchste deutsche Zivilgericht in letzter Instanz usedSoft in allen Punkten Recht gegeben.Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte 2012 (Az. 11 U 68/11) ein Urteil gefällt, das den Software-Gebrauchthandel auf Grundlage der EuGH-Entscheidung weitreichend liberalisierte. Das OLG hatte u.a. entschieden, dass über Volumenverträge erworbene Lizenzen auch einzeln weiterverkauft werden dürfen. Gegen dieses Urteil hatte Adobe beim BGH Revision eingelegt. Diese Revision wies der Bundesgerichtshof heute vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit ist das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt. Alle für den Software-Gebrauchtmarkt relevanten Rechtsfragen sind nun von höchstrichterlicher Seite abschließend beantwortet.Im Einzelnen hat der BGH analog zum EuGH-Urteil entschieden, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der Zweiterwerber darf sogar bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen und hat genauso Anspruch auf kostenlose Updates wie der Ersterwerber. Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass sich das Verbreitungsrecht eines Herstellers an seinem Produkt „erschöpft", wenn er es zum ersten Mal in Verkehr gebracht hat. Ein Hersteller hat demnach keinen Einfluss mehr darauf, was anschließend mit diesem Produkt geschieht. Der neue Eigentümer kann es also frei weiterverkaufen. Der EuGH hatte dazu in seinem Urteil vom 3. Juli 2012 erklärt: „Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen. Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu installiert werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, Siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.

18,25 €*
Microsoft Windows Server 2019 Datacenter ESD
Produktinformationen "Microsoft Windows Server 2019 Datacenter ESD" Die 2019 Windows-Server-Version basiert dabei auf dem Fundament von Windows Server 2016, der weiterhin als die am schnellsten adaptierte Version gilt, und markiert die nächste Veröffentlichung im Rahmen des Long-Term Servicing Channel (LTSC). Damit ist Windows Server 2019 für die meisten Infrastrukturszenarien geeignet, einschließlich Workloads wie Microsoft SQL Server oder Microsoft SharePoint.Key Selling Points:Hybride Cloud-SzenarienSicherheitAnwendungsplattformHyperkonvergente Infrastrukturen Microsoft Windows Server 2019 Datacenter - 64-bitProdukttyp:    KEYMedia             Digitaler VersandSprache          Multilingual Grundsätzlich gilt: Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt. Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000 I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist. Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt. Urteile: Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mit seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktes profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar und deswegen grundsätzlich unwirksam. Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt. Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“ Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software.

49,50 €*
Microsoft Windows Server 2019 Essentials 2 CPU (DE) (Download)
Windows Server 2019 Essentials:Microsofts erfolgreicher Serverlösung, die in Unternehmen bereits seit etlichen Jahren hervorragende Dienste leistet. Die aktuelle Essentials-Version ist ebenso wie die Vorgänger-Edition Windows Server 2016 Essentials speziell auf die Bedürfnisse von kleinen Unternehmen und Organisationen zugeschnitten. Windows Server 2019 Essentials eignet sich insbesondere für Unternehmen, die über keine virtuelle Arbeitsumgebung verfügen, und bietet sich als Erstserver-Lösung an. Alternativ ist auch der Einsatz als Primärserver in Arbeitsumgebungen mit mehreren Servern möglich. Mehr Sicherheit und mehr Cloud in Windows Server 2019 Essentials Eine der größten Neuerungen im Vergleich zur Vorgängerversion ist die engere Verzahnung mit Microsoft Azure durch Windows Server 2019 und Project Honolulu für die Schaffung einer hybriden Cloud-Umgebung. Neben der zentralen Steuerung über Project Honolulu ermöglicht die aktuelle Version damit beispielsweise die Sicherung via Azure File Sync und Azure Backup. Darüber hinauf erweitert Microsoft in Windows Server 2019 auch die bisherigen Sicherheits-Optionen der 2016er-Ausgabe. Hinzu kommt zudem die verbesserte Unterstützung für Linux unter anderem durch die Integration von Linux-Kommandos wie "tar" und "curl" in der Befehlszeile. Zudem sind Linux-VMs in Windows Server 2019 fortan via Shield-VMs gesichert. Abgerundet wird das Sicherheitspaket durch die Möglichkeit, den Netzwerkverkehr in virtuellen Umgebungen zu verschlüsseln und die Integration von "Windows Defender Advanced Threat Protection" (ATP). Diese wiederum bietet unter anderem Schutz vor Attacken, deren Definitionsdatei noch nicht in den gängigen Virenscannern erkannt wird, so z.B. vor "Zero-Day-Attacken". Weitere Vorteile für Unternehmen die Windows Server 2019 Essentials kaufen Durch die Unterstützung von "Kubernetes" lassen sich Windows Server Container in Microsoft Windows Server 2019 auch an Kubernetes anbinden. Möglichkeit zur Ausführung von herkömmlichen Anwendungen und Funktionen wie der Datei- und Druckfreigabe. Im Vergleich zu Windows Server 2016 erfolgte nochmals eine deutliche Verkleinerung des Core-Images von gut 5 GB auf rund 1,7 GB. Ergebnis ist ein geringerer Netzwerkfußabdruck bei gleichzeitig schnellerer Bereitstellung. Anbindung von Windows Server 2019 an die aktuelle Version von "System Center" neben der Zentralverwaltung über RSAT und Project Honolulu. Möglichkeit zum Aufbau von Hyper-Converged-Infrastructures (HCI) mit Hilfe von Mircosoft Azure und System Center, wodurch Unternehmen die Möglichkeit haben, lokale Rechenzentren und Microsoft Azure verschmelzen zu lassen. Microsoft Windows Server 2019 Essentials unterstützt aktuellste Hardware und integriert die gleichen Funktionen und Verbesserungen wie Windows Server 2019 Standard inklusive der Systeminformationen und den Diensten für die Speichermigration. Ideales Lizensierungskonzept für kleine Unternehmen Mit Microsoft Windows Server 2019 Essentials kaufen kleine Unternehmen ein leistungsstarkes Softwareprodukt, das nicht nur ohne Laufzeitbeschränkung daherkommt, sondern auch mit einem einfachen Lizenzkonzept überzeugt. Anders als die Standard- und DataCenter-Versionen zeichnet sich die Essentials-Edition nicht durch eine Core-basierte, sondern durch eine Server-basierte Lizensierung aus. Damit benötigen Unternehmen keine Client Access Licenses (CALs), zumal für jede Instanz der Software eine Lizenz erworben werden muss, ganz gleich, ob diese virtuell oder auf physischer Hardware ausgeführt wird. Windows Server 2019 Essentials ist mit einem Limit von 25 Usern bzw. 50 Geräten ausgestattet und damit eine günstige Lösung für kleine Organisationen. Urteile: Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mit seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktes profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar und deswegen grundsätzlich unwirksam. Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt. Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“ Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software.

12,90 €*
Microsoft Windows Server 2019 Standard , 16 Core
Microsoft Windows Server 2019 Standard, ESDWindows Server 2019 ist das neueste Server-Betriebssystem von dem Hause Microsoft. Als Anwender profitieren Sie dabei von vielen neuen Funktionen. Das neue Betriebssystem stellt die Grundlage für eine zuverlässige und effiziente IT-Infrastruktur dar. Bei Server 2019 Standard fokussiert sich Microsoft auf die Hybride Cloud, Sicherheit, Container und Linux. Damit kommt Microsoft den  Benutzern entgegen, die das Betriebssystem in einem Hybrid-Cloud-Szenario einsetzen wollen. Dabei kommt das browser-basierte Tool Project Honolulu zum Einsatz.Die Neuerungen bei Windows Server 2019Eine der zentralen neuen Funktionen, die Windows Server 2019 bietet, trägt den Namen System Insights. Diese Anwendung dient dem Monitoring und der Analyse des Serverbetriebs. Besonders praktisch ist es dabei, dass dieses Tool auf ein machine-learning Modell zurückgreift und daher selbstständig Vorhersagen zur Leistung und zur Stabilität des Systems machen kann. Das ermöglicht es, auftretende Probleme bereits zu beheben, bevor sie sich negativ auf den Serverbetrieb auswirken. Auch das neue Windows Admin Center ist sehr praktisch. Es ist browserbasiert und gestaltet die Serververwaltung besonders einfach. Darüber hinaus gibt es einige Neuerungen bei der Erstellung von Containern. Es ist jetzt beispielsweise möglich, einen Container mit einem Linux-Unterbau einzurichten, ohne dass dafür eine virtuelle Maschine für Linux notwendig ist. Eine weitere praktische Funktion ist der Storage Migration Service. Dieser ermöglicht es, die Einstellungen für die Datenspeicherung, für die Sicherheit und für die Netzwerkanbindung bei allen der bestehenden Servern abzufragen und auf andere Einheiten zu übertragen. Hinzu kommen einige Verbesserungen hinsichtlich der Sicherheit und der Anbindung an die Cloud.Grundsätzlich gilt:Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt.Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH),dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardwaregebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass dieWeiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist.Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt.Urteile:Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mitseiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktesprofitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbarund deswegen grundsätzlich unwirksam.Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatzund darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software. Bundesgerichtshof (BGH): Aufsplittung von Volumenlizenzen ist rechtmäßig (11.12.2014, Quelle: usedsoft.com/de/) Der BGH (Bundesgerichtshof) hat die letzten rechtlichen Unsicherheiten im Software-Gebrauchtmarkt beseitigt.Im Rechtsstreit zwischen usedSoft und Adobe hat das höchste deutsche Zivilgericht in letzter Instanz usedSoft in allen Punkten Recht gegeben.Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte 2012 (Az. 11 U 68/11) ein Urteil gefällt, das den Software-Gebrauchthandel auf Grundlage der EuGH-Entscheidung weitreichend liberalisierte. Das OLG hatte u.a. entschieden, dass über Volumenverträge erworbene Lizenzen auch einzeln weiterverkauft werden dürfen. Gegen dieses Urteil hatte Adobe beim BGH Revision eingelegt. Diese Revision wies der Bundesgerichtshof heute vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit ist das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt. Alle für den Software-Gebrauchtmarkt relevanten Rechtsfragen sind nun von höchstrichterlicher Seite abschließend beantwortet.Im Einzelnen hat der BGH analog zum EuGH-Urteil entschieden, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der Zweiterwerber darf sogar bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen und hat genauso Anspruch auf kostenlose Updates wie der Ersterwerber. Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass sich das Verbreitungsrecht eines Herstellers an seinem Produkt „erschöpft", wenn er es zum ersten Mal in Verkehr gebracht hat. Ein Hersteller hat demnach keinen Einfluss mehr darauf, was anschließend mit diesem Produkt geschieht. Der neue Eigentümer kann es also frei weiterverkaufen. Der EuGH hatte dazu in seinem Urteil vom 3. Juli 2012 erklärt: „Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen.Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen.Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden,neu installiert werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Keyauf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, Siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.

16,90 €*
Microsoft Windows Server 2022 Datacenter
Windows Server 2022 Datacenter – das Serverbetriebssystem mit unlimitierten VirtualisierungsrechtenDas Serverbetriebssystem Windows Server 2022 Datacenter ist die ideale Lösung für Unternehmen, die hohe Anforderungen an die IT-Workloads stellen und zudem mit einer großen Anzahl von virtuellen Systemen arbeiten. Die Windows Server 2022 Datacenter Lizenz eröffnet in mehreren Bereichen unbegrenzte Möglichkeiten. Wenn Sie Windows Server 2022 Datacenter kaufen, profitieren Sie von unlimitiert erstellbaren Windows Server-Containern und Virtual OSE/Hyper-V-isolierten Containern. Virtuelle Windows Server Maschinen können Sie nach Ihren Bedürfnissen und in beliebiger Anzahl nutzen. Auch bei den RRAS-Verbindungen bestehen keine hinderlichen Limitierungen. Die Verwaltung von Rechten und Ressourcen gestaltet sich dank der benutzerfreundlichen Oberfläche äußerst intuitiv. Im Vergleich zu Windows Server 2022 Standard wartet die Datacenter-Edition mit zusätzlichen Features auf, die die Produktivität von Unternehmen deutlich erhöhen. Hierzu zählen Storage Spaces Direct (S2D), zählen softwaredefinierte Netzwerke (SDN) und die automatische Aktivierung virtueller Computer (AVMA). Um Benutzer und Endgeräte zu einem Serverzugriff zu berechtigen, werden separate Zugriffslizenzen (Client Access Licences, kurz CALs) benötigt. Grundsätzlich gilt: Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt. Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000 I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist. Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt. Urteile: Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mit seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktes profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar und deswegen grundsätzlich unwirksam. Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt. Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“ Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software.

23,90 €*
Microsoft Windows Server 2022 Essentials
Produktinformationen "Microsoft Windows Server 2022 Essentials" Windows Server 2022, ESD-Version bietet erweiterte mehrschichtige Sicherheit, hybride Funktionen mit Azure und eine flexible Anwendungsplattform. Als Teil dieser Version führen wir Secured-Core-Funktionen ein, um Hardware, Firmware und Windows Server OS-Funktionen vor fortschrittlichen Sicherheitsbedrohungen zu schützen. Secured-Core Server baut auf Technologien wie Windows Defender System Guard und Virtualisierungs-basierte Sicherheit auf, um das Risiko von Firmware-Schwachstellen und fortschrittlicher Malware zu minimieren. Die neue Version bietet außerdem eine gesicherte Konnektivität mit mehreren neuen Funktionen wie schnellere und sicherere verschlüsselte HTTPS-Verbindungen, SMB AES 256-Verschlüsselung nach Industriestandard und mehr.

98,90 €*
Microsoft Windows Server 2022 Standard, ESD
Windows Server 2022 ESDDer Windows Server 2022 Standard Key geht mit einer Vielzahl an Neuerungen und Verbesserungen einher. Als hervorstechende Features sind Sicherheitsverbesserungen, Storage-Optimierungen für Storage Spaces Direct (Azure Stack HCI), Azure-Hybridfunktionen, die Nested-Virtualisierung von AMD-Prozessoren und die Einführung von Microsoft Edge als Browser zu nennen. Die neueste Version des Verschlüsselungsprotokolls zur sicheren Datenübertragung im Internet ist Transport Layer Security (TLS) 1.3. Es gewährleistet einen sicheren Kommunikationskanal zwischen zwei Endpunkten durch Verschlüsselung. Durch die inhärente Aktivierung von HTPPS und TLS 1.3 auf Windows Server 2022 wird nun sichergestellt, dass die Daten von Clients, die mit dem Server verbunden sind, stets geschützt sind. In Windows Server 2022 gibt es verschiedene Plattformverbesserungen für Windows-Container. Eine der großen Verbesserungen besteht darin, dass die Imagegröße des Windows-Containers um bis zu 40 Prozent reduziert wird. Dies führt im Wesentlichen zu einer schnelleren Startzeit und einer besseren Gesamtleistung.Produktart    SoftwareHersteller    MicrosoftMarke    MicrosoftLizenz    LizenzprogrammeSoftwaretyp    LizenzAnzahl - CPU    16Bezeichnung only (Export)    Windows Server 2022 StandardEinsatzbereich - Server    Internet - Internet Registrierung erforderlich    Internet - benötigt Internetverbindung    Sprache - Deutsch   Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mitseiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktesprofitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbarund deswegen grundsätzlich unwirksam.Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatzund darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software.

39,50 €*
Microsoft Windows Server 2025 Standard, ESD
Produktbeschreibung: Windows Server 2025 Standard ist die ideale Lösung für mittelständische Unternehmen und IT-Umgebungen mit moderaten Virtualisierungsanforderungen. Mit erweiterten Sicherheitsfunktionen und Unterstützung für Container und VMs bietet diese Edition die perfekte Balance zwischen Leistung und Kosteneffizienz. Mit Windows Server 2025 Standard profitieren Sie von: Unterstützung für bis zu 2 virtuelle Maschinen und unbegrenzte Windows Server-Container. Erweiterter Sicherheit durch Secured-Core-Server und SMB AES-256-Verschlüsselung. Nahtloser Integration in Microsoft Azure für hybride Cloud-Umgebungen. Flexible Lizenzierung für bis zu 16 Kerne, erweiterbar bei Bedarf. Benutzerfreundliche Verwaltung mit Windows Admin Center. Grundsätzlich gilt: Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt. Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000 I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist. Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt. Urteile: Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mit seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktes profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar und deswegen grundsätzlich unwirksam. Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt. Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“ Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software.

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Microsoft: Windows 10 Home 32Bit/64Bit, ESD (deutsch) (PC)
Microsoft: Windows 10 Home 32Bit/64Bit, DSP/SB, ESD (deutsch) (PC)- ESD = Electronic Software Distribution.- Reine Downloadversion- Dieser Artikel beinhaltet keinen Datenträger und kein Handbuch- kann entweder als 32bit oder 64bit Key genutzt werden- https://www.microsoft.com/de-de/software-download/windows10

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Microsoft: Windows 10 Pro 32Bit/64Bit, ESD (deutsch) (PC)
Microsoft: Windows 10 Pro 32Bit/64Bit, ESD (deutsch) (PC)Microsoft: Windows 10 Pro 32Bit/64Bit, ESD (deutsch)- ESD = Electronic Software Distribution.- Reine Downloadversion- Dieser Artikel beinhaltet keinen Datenträger und kein Handbuch- kann entweder als 32bit oder 64bit Key genutzt werden

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MS Windows 10 Pro 32Bit/64Bit, ESD
MS Windows 10 Pro 32Bit/64Bit, ESD (deutsch) (PC)Microsoft: Windows 10 Pro 32Bit/64Bit, ESD (deutsch)- ESD = Electronic Software Distribution.- Reine Downloadversion- Dieser Artikel beinhaltet keinen Datenträger und kein Handbuch- kann entweder als 32bit oder 64bit Key genutzt werden

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