Produktinformationen "Acronis Cyber Protect Home Office Essentials 1 Jahr, 1PC"🛡️ Hauptfunktionen:Backup & Wiederherstellung:Vollständige System-Image-BackupsDatei- und OrdnersicherungenBackup auf lokale Laufwerke oder externe MedienCybersicherheit:Grundlegender Schutz vor RansomwareKeine Cloud-Backup-FunktionalitätWeitere Funktionen:Aktives Klonen von LaufwerkenSchnelle Wiederherstellung auf gleicher oder neuer HardwareUnterstützung für Windows und macOS
Microsoft 365 Single, 1 Nutzer, 1 Jahr, 5 Geräte (Win, Mac, Android, iOS) Office Download(Ehemals Office 365 Personal)Sprache: Deutsch (multilingual)Plattform: Windows, Mac, Android, iOS Anzahl Lizenzen: 1 Benutzer, 1 Jahr-Nicht für kommerzielle Nutzung-Medium: Download -ohne Vertragsbindung / keine automatische VerlängerungMicrosoft
365 Single ist ein praktisches Abonnement für eine Person Enthält
Premium Produktivitäts-Apps, 1 TB Cloud Speicher, erweiterte Sicherheit
für alle Geräte und technischen Support von Microsoft selbst. Microsoft
365 bietet, was Sie zur Organisation Ihres Lebens benötigen. Zu Hause
oder unterwegs sind Sie mit den neuesten Office-Apps und Funktionen auf
jedem Gerät immer auf dem Laufenden.Mit 1 TB Cloud-Speicher haben Sie viel Platz für wichtige Fotos, die Sie mit Familie und Freunden teilen können.Microsoft 365 hilft Ihnen dabei, Ihren Tag in Gleichgewicht zu bringen, sodass Sie Ihre Zeit und Energie auf die Dingefokussieren können, die am wichtigsten sind. Erwecken Sie Ihre Ideen zum Leben.Softwarepaket-Komponenten:Microsoft
Excel, Microsoft Outlook, Microsoft Powerpoint, Microsoft Word,
Microsoft Publisher (nur PC), Microsoft Access (nur PC), Microsoft
OneDriveAnzahl der Installationen: 5-Nicht für Kommerzielle Nutzung-Geeignet für:Windows 10,Windows 8,Windows 7,Mac OS 10.14 Mojave,Mac OS 10.15 Catalina,Mac OS 11.0 Big Sur,Android (7.0 and higher),iOS (13.0 and higher)
Microsoft Office 2016 Professional, ESD-Download Das Professional-Paket enthält alle wichtigen Office-Programme plus Outlook, Publisher und Access: Textverarbeitung mit Microsoft Word 2016Tabellenkalkulation mit Microsoft Excel 2016Professionelle Präsentationen erstellen mit Microsoft PowerPoint 2016
Digitales Notizbuch führen mit Microsoft OneNote 2016
Dateien online speichern und mit anderen teilen mit Microsoft OneDrive (nach Anmeldung)
E-Mails, Kontakte, Termine und Aufgaben verwalten mit Outlook 2016
Professionelle Print-Dokumente erstellen mit Publisher 2016
Mittlere und größere Datenbanken verwalten mit Access 2016Rechtliches:
Grundsätzlich gilt:
Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von
OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt.
Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner
anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom
06.07.2000
I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000
entschied der Bundesgerichtshof (BGH),
dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der
Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung -
Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153).
Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter
OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware
gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht
worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil
fest, dass die
Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des
urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist.
Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen.
Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt.
Urteile:Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software
(§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof
(BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende
Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mit
seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktes
profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten
Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken
des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar
und deswegen grundsätzlich unwirksam.
Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.
Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz
und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen
Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung
einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren,
auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“
Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software.
Bundesgerichtshof (BGH):
Aufsplittung von Volumenlizenzen ist rechtmäßig (11.12.2014, Quelle:
usedsoft.com/de/) Der BGH (Bundesgerichtshof) hat die letzten
rechtlichen Unsicherheiten im Software-Gebrauchtmarkt beseitigt.
Im Rechtsstreit zwischen usedSoft und Adobe hat das höchste deutsche
Zivilgericht in letzter Instanz usedSoft in allen Punkten Recht
gegeben.Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte 2012 (Az. 11 U
68/11)
ein Urteil gefällt, das den Software-Gebrauchthandel auf Grundlage der
EuGH-Entscheidung weitreichend liberalisierte. Das OLG hatte u.a.
entschieden, dass über Volumenverträge erworbene Lizenzen auch
einzeln weiterverkauft werden dürfen. Gegen dieses Urteil hatte Adobe
beim BGH Revision eingelegt. Diese Revision wies der Bundesgerichtshof
heute vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit ist
das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt. Alle für den
Software-Gebrauchtmarkt relevanten Rechtsfragen sind nun von
höchstrichterlicher Seite abschließend beantwortet.Im Einzelnen hat der
BGH analog zum EuGH-Urteil entschieden, dass der Erschöpfungsgrundsatz
bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der Zweiterwerber
darf sogar bei online übertragenen Lizenzen die Software
beim Hersteller erneut herunterladen und hat genauso Anspruch auf
kostenlose Updates wie der Ersterwerber. Der Erschöpfungsgrundsatz
besagt, dass sich das Verbreitungsrecht eines Herstellers an
seinem Produkt „erschöpft", wenn er es zum ersten Mal in Verkehr
gebracht hat. Ein Hersteller hat demnach keinen Einfluss mehr darauf,
was anschließend mit diesem Produkt geschieht. Der neue
Eigentümer kann es also frei weiterverkaufen. Der EuGH hatte dazu in
seinem Urteil vom 3. Juli 2012 erklärt: „Somit kann sich der
Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere
Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr
widersetzen.
Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen
Aktivierung vorgesehen.
Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem
gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden,
neu installiert werden oder es werden eventuelle Änderungen an der
Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key
auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es untersagt, den Key auf
mehreren Geräten zu aktivieren,
Siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.
Microsoft Office 2019 Standard - MACDas neue Microsoft Office
Standard 2019 ist für hohe Ansprüche gedacht. Es erfüllt alle
Anforderungen, welche an eine Bürosoftware gestellt werden. Egal ob Sie
Serienbriefe, Etiketten, oder Geschäftszahlen in Tabellen erstellen
wollen, oder Präsentationen erstellen möchten. Verlieren Sie nie wieder
die Übersicht über Ihre Daten. Mithilfe von Microsoft Office Standard
2019 sind sie jeder Aufgabe gewachsen und schaffen es die bestmöglichen
Ergebnisse zu erzielen. Lassen sie sich von diesem neuen Office Produkt
begeistern! Office Word 2019Textverarbeitung: Geben
Sie Dokumente frei und bearbeiten Sie diese in Echtzeit mit anderen
Kollegen. Mit der Funktion „Intelligente Suche“ suchen Sie
Informationen im Web, ohne Word verlassen zu müssen. Eine Einfachheit,
welche seines gleichen sucht. Office Excel 2019Tabellenkalkulation:
Mithilfe der sechs neuen Diagrammtypen wird die Visualisierung von
komplexen Daten sehr stark vereinfacht. Durch die Kunktion "Empfohlene
Diagramme" wird Ihnen ermöglicht, Daten noch komfortabler zu
präsentieren. Die Prognosefunktion ermöglicht einen Blick auf zukünftige
Entwicklungen. Office PowerPoint 2019Präsentationen:
Mithilfe der zahlreichen Neuerungen wird die Ausrichtung von Objekten
und der Farbauswahl erleichtert. Die verbesserte Konfliktlösung
vereinfacht das Beheben von Problemen, welche bei der gemeinsamen
Bearbeitung autreten und entstehen können. Office OneNote 2019Notizen:
Zeichnen, radieren und schreiben ohne jegliche Probleme. OneNote
konvertiert handgeschriebenes in gedruckten Text. Sie brauchen sich
keine Sorgen mehr um unsaubere Schriften zu machen. Mit dem neuen Tool
"An OneNote senden" lassen sich Dokumente fanze einfach in Ihre
Notizbücher einfügen. Office Outlook 2019E-Mail-,
Kontakt- und Aufgabenverwaltung: Verwalten sie ihre E-Mails, Kalender,
Kontakte und Aufgaben mit einer nie zuvor dagewesenen Einfachheit. Das
neue Outlook unterstützt Pushbenachrichtigungen, sodass Sie stetig auf
dem neusten Stand ihres Posteingangs sind. Durch die verbesserte
Unterhaltungsansicht wird Ihr Posteingang automatisch anhand von
Diskussionsthemen organisiert, wodurch Sie nie wieder nach verwandten
Nachrichten suchen müssen.Grundsätzlich gilt:Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt.Aufgrund
dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und
einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH),dass
der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller
ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung -
Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardwaregebunden,
vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden
war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest,
dass dieWeiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist.Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt.Urteile:Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mitseiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktesprofitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbarund deswegen grundsätzlich unwirksam.Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatzund darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software. Grundsätzlich gilt:Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt.Aufgrund
dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und
einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH),dass
der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller
ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung -
Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardwaregebunden,
vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden
war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest,
dass dieWeiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist.Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt.Urteile:Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mitseiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktesprofitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbarund deswegen grundsätzlich unwirksam.Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatzund darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software.
Microsoft Office 2019, Professional, ESD- 1 PC Microsoft Office Professional 2019- Enthält Microsoft Excel- Microsoft Outlook,- Microsoft PowerPoint- Microsoft Word- Microsoft Access- Microsoft Publisher- Microsoft OneNote-Microsoft InfoPath- Microsoft Sync- Microsoft Skype for BusinessGrundsätzlich gilt:Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt.Aufgrund
dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und
einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH),dass
der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller
ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung -
Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153).Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardwaregebunden,
vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden
war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest,
dass dieWeiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist.Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt.Urteile:Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software(§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof(BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffendeProgrammexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mitseiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktesprofitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchtenSoftware-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedankendes Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbarund deswegen grundsätzlich unwirksam.Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatzund darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigenUrteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerungeinzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren,auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software.
Microsoft Office 2021 Home & Business MAC, ESD DownloadSie
erhalten einen Produktschlüssel für die deutsche Vollversion von
Microsoft Office 2021 Home Business für 1 MAC mit der Sie Ihre Version
zu einer vollwertigen Vollversion aktivieren können. Downloadmöglichkeit
von Microsoft-Servern wird bereit gestellt.Beeinhaltet die 2021 Mac-Version von:Word, Excel, PowerPoint, OutlookFÜR MAC: MacOS (Mojave) ist Voraussetzung – KEIN IPHONE/IPADMit
dem Office Paket 2021 von Microsoft erhalten Sie das
Textverarbeitungsprogramm Word, zum Erstellen von Texten, Briefen,
Büchern oder einfach Notizen. Word bietet Ihnen etliche Schriftarten,
-Farben, Vorlagen und mehr. Das hilft Ihnen dabei Zeit zu sparen und
macht den Anfang leichter. Sie haben im Handumdrehen einen Text
geschrieben und per Vorlage in einem schicken Design abgespeichert. Mit
nur wenigen Handgriffen ist der Text dann auch individualisiert. Sie
könnten auch Produktbeschreibungen verfassen und diese anschließend mit
Excel dem passenden Produkt zuweisen und übersichtlich in einer Tabelle
darstellen. In dieser Tabelle könnten Sie mit Excel die Preise,
Artikelnummern, Bestand und mehr erfassen. Auch Verkaufszahlen könnten
Sie darstellen und in einem Diagramm wiedergeben, welches wiederum in
PowerPoint in einer Präsentation zum Tragen kommen könnte. PowerPoint
ist das optimale Werkzeug um interessante Präsentationen zu erstellen.
Ihnen stehen eine Vielzahl an Effekten, Übergängen und Designs zur
Verfügung mit welchen Sie auch die Aufmerksamkeit der letzten Reihe für
sich gewinnen. Um Informationen, Bildmaterial usw. zusammenzutragen
eignet sich am besten OneNote. Dieses raffinierte Programm hat keine
Probleme damit verschiedenste Formate wie Tabellen, Bilder, Links,
Texte, Diagramme und mehr zu speichern. Eines der besten Programme ist
Outlook. Das Email und Organizer Programm verwaltet für Sie all Ihre
Email Postfächer, Kalender, Kontakte und Aufgaben. So können Sie bspw.
Ihren privaten und geschäftlichen Kalender übereinanderlegen, um Termine
abzustimmen. Zur Beantwortung Ihrer Emails lassen sich verschiedene
Signaturen hinterlegen und Postfächern zuordnen, Sie können Autotexte
und Textbausteine für wiederkehrende Textelemente verwenden. Das spart
enorm viel Zeit! Lieferumfang:Microsoft Office 2021 Home & Business umfasst die Programme: Word Excel PowerPoint OneNote Outlook
Microsoft
Office Professional Plus 2024 ist eine der neuesten Versionen der
Microsoft Office-Suite, die eine Vielzahl von Tools für Ihre
Produktivität enthält. Diese Ausgabe von MS Office wurde überarbeitet,
damit Sie noch schneller und intelligenter arbeiten können. Sie enthält
neue Funktionen wie Morph- und Fokusmodus in Word, Datenanalyse und
Visualisierung in Excel und Präsentationsübersetzer in PowerPoint. Mit
so vielen nützlichen Tools, die Ihnen zur Verfügung stehen, ist
Microsoft Office Standard 2024 perfekt für Unternehmen oder
Einzelpersonen, die Dinge effizient und effektiv erledigen müssen.Microsoft Office 2024 Professional Plus - Was ist enthalten?In
Sachen Produktivität bringt Sie diese Office-Version auf ein neues
Niveau. Sie werden in der Lage sein, PowerPoint-Präsentationen,
Datenmodelle und Berichte zu erstellen, indem Sie Funktionen und
Möglichkeiten wie PowerPoint Morph und neue Diagrammtypen in Excel
nutzen. Außerdem gibt es verbesserte Schreibfunktionen in allen
Anwendungen. Funktionen wie der fokussierte Posteingang und der
fokussierte Modus in Word helfen Ihnen, Ihre Zeit, E-Mails und Kontakte
effizienter zu verwalten. Die folgenden Anwendungen sind in diesem Paket
enthalten:Microsoft WordWord
ist ein fortschrittliches Textverarbeitungsprogramm mit Funktionen, die
Sie bei der Dokumentation Ihrer Gedanken und Ihrer Arbeit unterstützen.
Sie können Dokumente mit Hilfe von Vorlagen anpassen oder sie mit Hilfe
von Design-Tools optisch interessant gestalten. Mit Formularfeldern
können Sie dynamische Elemente wie Dropdown-Menüs und Kontrollkästchen
hinzufügen, während Sie mit den Überprüfungs- und Kommentarfunktionen
anderen Personen die Möglichkeit geben, ihre Meinung zum Inhalt zu
äußern. Mit MS Word können Sie außerdem auf einfache Weise professionell
aussehende Inhalte erstellen und nahtlos weitergeben, indem Sie
hochmoderne Werkzeuge zum Bearbeiten, Weitergeben und Überprüfen
verwenden. Es gibt eine neue Design-Registerkarte, die schnellen Zugriff
auf Funktionen bietet. Es gibt eine Intelligente Suche, die relevante
kontextbezogene Informationen aus dem Internet direkt in Word anzeigt.MS ExcelMit
Microsoft Excel können Sie Arbeitsblätter erstellen und formatieren,
Daten und Formeln hinzufügen und Daten auf neue Weise analysieren. Sie
können Diagramme zur Visualisierung von Daten einfügen oder ein
Dashboard erstellen, um Erkenntnisse mit anderen zu teilen. Excel gibt
Ihnen die Möglichkeit, Ihre Daten auf neue und intuitive Weise zu
analysieren und zu visualisieren. Es bietet Benutzern eine Schnittstelle
für ihre bevorzugten Tastenkombinationen. Sie können Funktionen wie
Analysis Toolpak, Formula Builder und Slicer nutzen, um Zeit zu sparen.MS PowerPointMit
PowerPoint können Sie jetzt Ihre Ideen mit neuen Folienübergängen und
einem verbesserten Aufgabenbereich für Animationen erstellen,
zusammenarbeiten und effektiv präsentieren. Kommentare in Form von
Threads begleiten Ihre Folien und helfen Ihnen dabei, Feedback in Ihre
Präsentationen einzubauen. Microsoft PowerPoint ist ein leistungsstarkes
Programm für die Erstellung von Präsentationen. Mit Office 2024
Professional Pro können Sie noch anspruchsvollere und professionellere
Präsentationen erstellen als je zuvor. PowerPoint enthält jetzt
integrierte Übergänge und Animationen, so dass Sie mit Leichtigkeit
beeindruckende Präsentationen erstellen können. Außerdem können Sie Ihre
Folien mit Kommentaren versehen, die Ihnen dabei helfen, das Feedback
von Kollegen und Stakeholdern einzubeziehen. Und mit dem Presentation
Translator können Sie jetzt problemlos Präsentationen erstellen, die für
ein weltweites Publikum zugänglich sind.Microsoft OutlookMit
Outlook können Sie ganz einfach Ihre E-Mails, Kontakte, Kalender und
Aufgaben verwalten. Die Push-E-Mail-Unterstützung hilft Ihnen dabei,
Ihren Posteingang auf dem neuesten Stand zu halten. Es gibt neue
Funktionen wie die Konversationsansicht, die zusammengehörige
Nachrichten gruppiert. Kalender können jetzt zur Planung nebeneinander
angezeigt werden. Sie können weniger Zeit mit der Verwaltung Ihrer
E-Mails und mehr Zeit mit der Kommunikation verbringen. Konzentrieren
Sie sich mit Focused Inbox auf die Menschen und Gespräche, die am
wichtigsten sind. Verwalten Sie mehrere E-Mail-Konten, Kontakte und
Kalender an einem einzigen Ort. Erstellen Sie professionell aussehende
E-Mails mit Briefpapier, Themen und Designs, die auf Ihre Bedürfnisse
zugeschnitten sind. Mit dem neuen Outlook können Sie schnell
Besprechungen mit anderen einberufen, die ständig mit ihren beruflichen
E-Mails verbunden sind. Sie können Ihren Kalender ganz einfach gemeinsam
durchgehen und einen neuen Termin finden, der für alle passt. Sie
können auch Ihre Verfügbarkeit per E-Mail mit anderen teilen, was
hilfreich ist, wenn jemand anderes Sie buchen muss.MS AccessAccess
wurde für die schnelle Erstellung browserbasierter Datenbankanwendungen
und -tools, die Ihnen bei der Führung Ihrer Geschäfte helfen,
benutzerfreundlich gestaltet. Ihre Daten werden automatisch in einer
SQL-Datenbank gespeichert, um sie sicherer und skalierbarer als je zuvor
zu machen.MS PublisherMit
Publisher können Sie ganz einfach eine Vielzahl von Publikationen in
professioneller Qualität erstellen, personalisieren und weitergeben. Sie
können Bilder mit einem einfachen Drag & Drop austauschen. Sie
können Bilder direkt aus Ihren Online-Alben einfügen. Sie können
Spezialeffekte verwenden, um Ihre Publikationen hervorzuheben.MS OneNoteSammeln
und organisieren Sie alle Ihre Gedanken an einem Ort. Mit OneNote
können Sie Ihre Notizen ganz einfach erstellen, bearbeiten und mit
anderen teilen. Außerdem können Sie von jedem Computer oder mobilen
Gerät aus auf Ihre Notizen zugreifen.OneDriveMit
OneDrive können Sie ganz einfach Backups erstellen, Ihre Dokumente,
Fotos, Videos und vieles mehr speichern und mit anderen teilen - von
jedem Ort und jedem Gerät aus. Mit Ihrem Microsoft-Konto erhalten Sie
eine riesige Menge an kostenlosem Online-Speicher für alle Ihre
persönlichen Dateien. Sie können jederzeit und von überall aus auf Ihre
Dateien in der Cloud zugreifen.Skype für UnternehmenMit
Skype for Business können Sie Ihr Team mit nur einem gemeinsamen Link
zusammenbringen. Mit nur einem Klick kann jeder mit einem beliebigen
Gerät an einem Online-Meeting teilnehmen. Sie können wählen, ob Sie sich
sofort treffen möchten oder ob Sie das Treffen über Outlook für einen
späteren Zeitpunkt planen möchten. Die Meeting-URL ist nur für Sie
personalisiert. Sie können jetzt Ihren Desktop mit anderen teilen, egal
ob Sie eine Präsentation halten, etwas Neues demonstrieren oder an einem
Projekt mitarbeiten. Sie können sogar Microsoft
PowerPoint-Präsentationen direkt in Ihre Meetings einbinden. Es ist
einfacher denn je, an Besprechungen mit anderen teilzunehmen - überall!
Alles, was Sie brauchen, ist eine Internetverbindung und ein Gerät, auf
dem Skype for Business läuft. Mit ein paar Fingertipps können Sie einer
Besprechung beitreten oder einen Gruppenchat starten.
Jeder Schlüssel kann nur
einmal aktiviert werden und stammt aus einem Volumenschlüssel. Firmen-,
Markennamen und Warenzeichen dienen nur zur Identifikation. Es handelt sich
nicht um eine Microsoft Lizenz, sondern um einen Produktschlüssel.
Beim Softwarekauf stimmen Sie
der Vertragsausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zu. Das
Widerrufsrecht erlischt mit Beginn der Vertragsausführung. Bei Nutzung des
Schlüssels entfällt das Rückgaberecht. Bei Wertersatzpflicht gilt der geleistete
Kaufpreis. Produktschlüssel sind nach Aktivierung nicht weiterverkaufbar.
Gemäß § 357 Abs. 3 S.1 BGB kann Wertersatz für Verschlechterung verlangt
werden, wenn darauf hingewiesen wurde.
Grundsätzlich gilt:
Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der
Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt.
Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen
und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000
I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der
Bundesgerichtshof (BGH),
dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller
ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung -
Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153).
Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software,
die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware
gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden
war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass
die
Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen
Verbreitungsrechts frei ist.
Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte
und Daten sind urheberrechtlich geschützt.
Urteile:
Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software
(§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof
(BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das
betreffende
Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller
es erstmalig mit
seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom
Verkauf seines Produktes
profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit
gebrauchten
Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken
des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar
und deswegen grundsätzlich unwirksam.
Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.
Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag
fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz
und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I
entschied in seinem rechtskräftigen
Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass
der Verkauf bzw. die Veräußerung
einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von
Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren,
auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“
Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen
Sinne um erschöpfte Software.
Es handelt sich hierbei um keine
Microsoft-Lizenz, sondern um einen Produktschlüssel, welcher aus einer
Volumenlizenz stammt.
Alle aufgeführten Firmen-, Markennamen und Warenzeichen sind Eigentum ihrer
jeweiligen Inhaber
und dienen lediglich zur Identifikation und Beschreibung von Produkten und
Leistungen.
Systemanforderungen für Office 2024 Professional Plus 32- & 64 -BitBetriebssystem :Windows 10, Windows 11 Windows Server 2019, Windows Server 2022Prozessor :1,6 GHz oder schneller (Dual Core), 32-Bit (x86) - oder 64-Bit (x64) ProzessorArbeitsspeicher :4 GB RAM (64 Bit), 2 GB RAM (32 Bit)Festplattenspeicher :min. 4 GB verfügbarer SpeicherplatzBildschirmauflösung :mindestens 1024 * 768 PixelNET-Version :.NET 3.5 oder 4.6 und höherInstallationsmedium :download, Click & RunInternetverbindung :für die Installation & Aktivierung erforderlich
Microsoft Office 2024 Home
ist die ideale Produktivitätssuite für Schüler, Studenten und private
Anwender, die zuverlässige und leistungsstarke Werkzeuge für ihre
täglichen Aufgaben benötigen. Diese Version wurde speziell entwickelt,
um sowohl akademische als auch private Anforderungen zu erfüllen, und
bietet eine perfekte Mischung aus Funktionalität und
Benutzerfreundlichkeit. Mit Office 2024 Home sind Sie bestens gerüstet,
um Ihre Aufgaben effizient und professionell zu bewältigen.
Leistungsstarke Anwendungen für jeden Bedarf
Microsoft Office 2024 Home umfasst eine Reihe von unverzichtbaren Anwendungen, darunter Word, Excel, PowerPoint und OneNote. Mit Word 2024
erstellen und bearbeiten Sie mühelos hochwertige Dokumente, die durch
moderne Vorlagen und Design-Tools noch ansprechender werden. Excel 2024
bietet herausragende Datenanalyse- und Visualisierungsfunktionen, die
Ihnen helfen, komplexe Datenmengen effizient zu verwalten. PowerPoint 2024
ermöglicht die Erstellung von beeindruckenden Präsentationen mit
erweiterten Animations- und Designoptionen, um Ihre Botschaft klar und
professionell zu vermitteln. OneNote 2024 dient als Ihr digitales Notizbuch, in dem Sie all Ihre Ideen, Notizen und Aufgaben zentral speichern und verwalten können.
Microsoft Office Professional ( ESD ) 2021
Folgende Einzelanwendungen sind im Office 2021 Professional enthalten: Microsoft Word 2021 Microsoft Outlook 2021 Microsoft Powerpoint 2021 Microsoft Excel 2021 Microsoft Publisher 2021 Microsoft Access 2021 Microsoft Teams 2021
Office
Anwendungen:
Word, Excel, OneNote, PowerPoint,
Outlook, Publisher, Access, Teams und Skype Business.
Grundsätzlich gilt:
Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der
Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt.
Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen
und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000
I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der
Bundesgerichtshof (BGH),
dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller
ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung -
Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153).
Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software,
die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware
gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden
war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass
die
Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen
Verbreitungsrechts frei ist.
Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte
und Daten sind urheberrechtlich geschützt.
Urteile:
Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software
(§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof
(BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das
betreffende
Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller
es erstmalig mit
seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom
Verkauf seines Produktes
profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit
gebrauchten
Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken
des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar
und deswegen grundsätzlich unwirksam.
Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.
Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag
fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz
und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I
entschied in seinem rechtskräftigen
Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass
der Verkauf bzw. die Veräußerung
einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von
Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren,
auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“
Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen
Sinne um erschöpfte Software.
Es handelt sich hierbei um keine
Microsoft-Lizenz, sondern um einen Produktschlüssel, welcher aus einer
Volumenlizenz stammt.
Alle aufgeführten Firmen-, Markennamen und Warenzeichen sind Eigentum ihrer
jeweiligen Inhaber
und dienen lediglich zur Identifikation und Beschreibung von Produkten und
Leistungen.
weitere Hinweise
Sie kaufen hier einen Produktschlüssel, keine Lizenz. Laut Microsoft
Lizenzbestimmungen ist der Produktschlüssel (Product Key) zur einmaligen
Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das
Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert
werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen an der
Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key
weiterhin auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es Ihnen untersagt, den
Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, siehe Microsoft Nutzungsbedingungen ( Microsoft
). Siehe auch Microsoft Datenschutzerklärung (Microsoft ) Zu Ihrem jeweiligen
Produkt finden Sie die Lizenzbedingungen unter Microsoft. Dort können Sie das
Produkt, zu dem Sie den Produktschlüssel erwerben, auswählen, und die konkreten
Lizenzbedingungen einsehen. Zur Information: Wir verkaufen hier einen
rechtmäßig erworbenen Artikel. Es handelt sich um einen Artikel aus einer
Volumenlizenz. Soweit der Artikel in der Artikelbeschreibung und/oder
Überschrift mit OEM (Original Equipment Manufactur) gekennzeichnet wurde, wurde
die entsprechende Kopie der Software, deren Lizenzschlüssel Sie erwerben, von
allen Geräten, Datenträgern und sonstigen Speicherorten einschließlich
Cloud-Diensten entfernt oder unbrauchbar gemacht. Soweit der Artikel in der
Artikelbeschreibung und/oder Überschrift nicht mit OEM gekennzeichnet wurde,
hat der Ersterwerber ebenfalls lediglich den Produktschlüssel erhalten und die
Software von dem Hersteller heruntergeladen. Auch in diesem Fall wurde die zu
dem Produktschlüssel gehörende Kopie von allen Geräten, Datenträgern und
sonstigen Speicherorten einschließlich Cloud-Diensten entfernt oder unbrauchbar
gemacht. Ihnen ist es gestattet, verfügbare Verbesserungen und verfügbare
Updates der Software von der Internetseite des Herstellers herunterzuladen und
zu installieren. Die Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie
2009/24/EG zum Erwerb einer "erschöpften Programmkopie" sind erfüllt.
Mit dem Erwerb des Produktschlüssels erlangen Sie die Möglichkeit zur
sachgemäßen Nutzung des Computerprogramms. OEM-Versionen bieten dem Käufer den
enormen Vorteil, die gleiche Software zu einem viel niedrigeren Preis zu
erwerben. In Deutschland ist der Erwerb, der Vertrieb und die Verwendung von
OEM-Versionen völlig legal. Der Handel mit OEM-Versionen ohne Bindung an
Hardware ist rechtlich zulässig. Seit 2011 ist der Handel aus Europa heraus in
die ganze Welt erlaubt. Die verfügbaren Betriebssystem-CDs von uns kommen von
Herstellern wie Dell, HP oder Fujitsu und enthalten die Original-Software. Wir
erwerben diese CDs mit original Lizenzschlüsseln und können diese zu extrem
niedrigen Preisen an unsere Kunden weitergeben. Die Leistung und die Handhabung
der Betriebssysteme sind identisch mit der Retail Version. Der einzige
Unterschied ist die Art der Verpackung und dass Sie keinen Support durch
Microsoft erhalten. Die verwendeten Namen, Begriffe und Grafiken können Marken-
oder Warenzeichen im Besitze ihrer rechtlichen Eigentümer sein. Die Rechte der
erwähnten und benutzten Marken- und Warenzeichen liegen ausschließlich bei
deren Besitzern.
Microsoft Visio 2019 Standard: Optimierungen, die Sinn ergeben
Microsoft Visio 2019 Standard ist die neueste
Version der bekannten Office-Lösung für Visualisierungen. Sie richtet
sich an private Anwender, Freiberufler, Selbstständige sowie kleine
Unternehmen. Visio Standard 2019 wurde von seinen Entwicklern im
Vergleich mit älteren Versionen mit einigen Verbesserungen ausgestattet,
die großen Sinn ergeben. Ein Kauf lohnt sich deshalb nicht nur für
solche Interessenten, die noch überhaupt keine Visio-Lizenz besitzen.
Der Erwerb ist ebenfalls für Nutzer älterer Varianten sinnvoll –
zumindest, solange sie mit Windows 10 arbeiten.
Mit welchen Betriebssystemen ist diese Softwarelösung kompatibel?
Bitte beachten Sie vor dem Visio Standard 2019 Download, dass diese
Softwarelösung ausschließlich mit Windows 10 kompatibel ist und keinem
sonstigen Betriebssystem. Dies liegt an dem „click and run“-Feature.
Dadurch entfällt die Notwendigkeit, das Programm durch den MSI Installer
einzurichten. Sie können es nach dem Herunterladen direkt nutzen.
Allerdings unterstützt nur Windows 10 „click and run“. Wenn Sie mit
einem älteren Betriebssystem arbeiten und nicht ein Upgrade machen
möchten, müssen Sie sich für eine ältere Visio-Version entscheiden.
Was kann ich mit Microsoft Visio 2019 Standard visualisieren?
Das Programm kommt mit zahlreichen Vorlagen für Diagramme und Formen.
Visualisierungen für Prozesse, Projekte, Grundrisse, Konstruktionspläne
und Handlungsabläufe sind auf diese Weise möglich. Dadurch, dass Visio
Standard 2019 auf die vertraute Office-Oberfläche vertraut, finden sich
auch Erstanwender sofort zurecht. Mit wenigen Klicks können
aussagekräftige Grafiken erstellt werden. Diese lassen sich übrigens
nahtlos in andere Office-Apps wie beispielsweise PowerPoint oder Word
einbinden. Sie können zudem Excel als Datenspeicher für die
Visualisierung nutzen.
Urteile:
Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software
(§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof
(BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das
betreffende
Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller
es erstmalig mit
seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom
Verkauf seines Produktes
profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit
gebrauchten
Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken
des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar
und deswegen grundsätzlich unwirksam.
Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.
Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag
fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz
und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I
entschied in seinem rechtskräftigen
Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass
der Verkauf bzw. die Veräußerung
einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von
Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren,
auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“
Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen
Sinne um erschöpfte Software.
Bundesgerichtshof (BGH):
Aufsplittung von Volumenlizenzen ist rechtmäßig (11.12.2014, Quelle:
usedsoft.com/de/) Der BGH (Bundesgerichtshof) hat die letzten rechtlichen
Unsicherheiten im Software-Gebrauchtmarkt beseitigt.
Im Rechtsstreit zwischen usedSoft und Adobe hat das höchste deutsche
Zivilgericht in letzter Instanz usedSoft in allen Punkten Recht gegeben.Das
Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte 2012 (Az. 11 U 68/11)
ein Urteil gefällt, das den
Software-Gebrauchthandel auf Grundlage der EuGH-Entscheidung weitreichend
liberalisierte. Das OLG hatte u.a. entschieden, dass über Volumenverträge
erworbene Lizenzen auch
einzeln weiterverkauft werden dürfen.
Gegen dieses Urteil hatte Adobe beim BGH Revision eingelegt. Diese Revision
wies der Bundesgerichtshof heute vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit
ist
das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt. Alle für den
Software-Gebrauchtmarkt relevanten Rechtsfragen sind nun von
höchstrichterlicher Seite abschließend beantwortet.Im Einzelnen hat der
BGH analog zum EuGH-Urteil entschieden, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei
jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der Zweiterwerber darf sogar bei
online übertragenen Lizenzen die Software
beim Hersteller erneut herunterladen und hat genauso Anspruch auf kostenlose
Updates wie der Ersterwerber. Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass sich das
Verbreitungsrecht eines Herstellers an
seinem Produkt „erschöpft", wenn er es zum ersten Mal in Verkehr gebracht
hat. Ein Hersteller hat demnach keinen Einfluss mehr darauf, was anschließend
mit diesem Produkt geschieht. Der neue
Eigentümer kann es also frei weiterverkaufen. Der EuGH hatte dazu in seinem
Urteil vom 3. Juli 2012 erklärt: „Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst
wenn der Lizenzvertrag eine spätere
Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen.
Laut Microsoft
Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen.
Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen
Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden,
neu installiert werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware
vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key
auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es untersagt, den Key auf mehreren
Geräten zu aktivieren,
Siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.
Weiterer Hinweis:
Microsoft Produkte (Microsoft Office, Microsoft
Windows etc.) sind Marken der Microsoft Corporation. Wir möchten hiermit
ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie hier lediglich einen Produktschlüssel
zum Aktivieren der Software erwerben, was nicht impliziert, dass dies
eine gültige Lizenz ist.
Voraussetzung zur Verwendung dieses Produktschlüssels ist eine gültige Lizenz
von Microsoft.
Produktinformationen "Microsoft Windows 11 Pro Lizenz OEM Original COA Sticker Aufkleber"COA (Certificate of Authenticity) für Windows 11 Professional 32/64 Bit Version für 1 PC / Laptop, original versiegeltEin Datenträger ist nicht im Lieferunfang enthalten, jedoch kann mit dem "Media Creation Tool" von Microsoft das Installationsmedium heruntergeladen werden, um ein USB-Stick oder eine DVD zu Installationszwecken zu erstellen.hier handelt es sich um einem originalen versiegelten Lizenzaufkleberproblemlose Aktivierung, da es sich hier um eine echte Lizenz zur Benutzung dieses Betriebssystems handeltdiese Softwarelizenz ist nicht sprachgebundenverbessertes Startmenüäußerst reaktionsschnellMit Windows 11 Professional erhalten Sie ein zuverlässiges Betriebssystem für Ihr PC oder Notebook. Das Betriebssystem ermöglicht ein schnelleren Systemstart, präsentiert Ihnen ein vertrautes, aber verbessertes Startmenü und eröffnet neue Wege, Aufgaben effizient zu erledigen. Zusätzlich profitieren Sie von neuen Funktionen wie einem brandneuen Webbrowser, um Ihre Online-Erfahrungen zu optimieren.Lizenzbestimmung: Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt. Daher dürfen Sie diese Lizenz auf jedem Rechner Privat oder Gewerblich nutzen. Dies ist im Bundesgerichtshof Urteil vom 06.07.2000 - I ZR 244/97 auch eindeutig dokumentiert.
Produktinformationen " Microsoft Windows 7 Professional 64Bit SP1"
- Microsoft Windows 7 Professional 64Bit SP1- ESD = Electronic Software Distribution.
- Reine Downloadversion
- Dieser Artikel beinhaltet keinen Datenträger und kein Handbuch
- kann entweder als 32bit oder 64bit Key genutzt werden
Rechtliches:
Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von
OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt.
Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner
anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom
06.07.2000
I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000
entschied der Bundesgerichtshof (BGH),
dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der
Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung -
Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153).
Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter
OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware
gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht
worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil
fest, dass die
Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des
urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist.
Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen.
Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt.
Windows Server 2016 Essentials ist die optimale Serverlösung für
kleinere Unternehmen. Das auf Windows 10 basierende System kann auf zwei
physischen Prozessoren mit bis zu 25 Benutzer oder 50 Geräten verwendet
werden und ist speziell für die Nutzung in Unternehmen ohne virtuelle
Umgebung ausgerichtet. Microsoft Windows Server 2016 Essentials verfügt
über verbesserte Funktionen, die die Produktivität in Ihrem Unternehmen
vorantreiben werden. Die Essentials Version eignet sich ideal als
Erstserver und kann in Umgebungen mit mehreren Servern auch als primärer
Server genutzt werden.Vorteile von Windows Server 2016 EssentialsDie Verwaltung des Systems erfolgt über ein leicht zu bedienendes DashboardDie meisten Arbeitsschritte können dank Assistenten ohne die Hilfe eines Administrators durchgeführt werdenBenutzer und Zugriffsrechte können im Dashboard festgelegt und verwaltet werdenDie einzelnen Arbeitsstationen werden automatisch auf dem Server gespeichertGrundsätzlich gilt:Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt.Aufgrund
dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und
einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH),dass
der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller
ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung -
Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardwaregebunden,
vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden
war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest,
dass dieWeiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist.Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt.Urteile:Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mitseiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktesprofitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbarund deswegen grundsätzlich unwirksam.Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatzund darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software. Bundesgerichtshof (BGH): Aufsplittung
von Volumenlizenzen ist rechtmäßig (11.12.2014, Quelle:
usedsoft.com/de/) Der BGH (Bundesgerichtshof) hat die letzten
rechtlichen Unsicherheiten im Software-Gebrauchtmarkt beseitigt.Im
Rechtsstreit zwischen usedSoft und Adobe hat das höchste deutsche
Zivilgericht in letzter Instanz usedSoft in allen Punkten Recht
gegeben.Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte 2012 (Az. 11 U
68/11) ein Urteil gefällt, das den Software-Gebrauchthandel auf
Grundlage der EuGH-Entscheidung weitreichend liberalisierte. Das OLG
hatte u.a. entschieden, dass über Volumenverträge erworbene Lizenzen
auch einzeln weiterverkauft werden dürfen. Gegen dieses Urteil hatte
Adobe beim BGH Revision eingelegt. Diese Revision wies der
Bundesgerichtshof heute vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit ist
das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt. Alle für
den Software-Gebrauchtmarkt relevanten Rechtsfragen sind nun von
höchstrichterlicher Seite abschließend beantwortet.Im Einzelnen hat der BGH
analog zum EuGH-Urteil entschieden, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei
jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der Zweiterwerber darf
sogar bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller
erneut herunterladen und hat genauso Anspruch auf kostenlose Updates wie
der Ersterwerber. Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass sich das
Verbreitungsrecht eines Herstellers an seinem Produkt „erschöpft",
wenn er es zum ersten Mal in Verkehr gebracht hat. Ein Hersteller hat
demnach keinen Einfluss mehr darauf, was anschließend mit diesem Produkt
geschieht. Der neue Eigentümer kann es also frei weiterverkaufen.
Der EuGH hatte dazu in seinem Urteil vom 3. Juli 2012 erklärt: „Somit
kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen.Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen.Die
Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem
gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden,neu
installiert werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware
vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Keyauf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren
Microsoft Windows Server 2016 Standard DE (16 Core) , ESD
Microsoft Windows Server 2016 StandardWindows Server 2016 ist
das cloudfähige Betriebssystem, das Ihre aktuellen Arbeitsauslastungen
unterstützt und gleichzeitig neue Technologien einführt, mit denen die
Umstellung auf das Cloud Computing vereinfacht wird, wenn Sie dazu
bereit sind. Dieses Betriebssystem weist neue Sicherheitsstufen und von
Azure inspirierte Innovation für die Anwendungen und die Infrastruktur
auf, auf denen der Erfolg Ihres Unternehmens beruht. Windows Server 2016
Standard ist für physische oder geringfügig virtualisierte Umgebungen
geeignet.
Grundsätzlich gilt: Durch das Urteil des
Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen
ohne zugehörige Hardware erlaubt.
Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner
anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom
06.07.2000
I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000
entschied der Bundesgerichtshof (BGH),
dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der
Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung -
Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153).
Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter
OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware
gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht
worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil
fest, dass die
Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des
urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist.
Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen.
Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt.
Urteile:
Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software
(§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof
(BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das
betreffende
Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der
Hersteller es erstmalig mit
seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom
Verkauf seines Produktes
profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den
Handel mit gebrauchten
Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken
des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar
und deswegen grundsätzlich unwirksam.
Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.
Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt
unter den Erschöpfungsgrundsatz
und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I
entschied in seinem rechtskräftigen
Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07),
„dass der Verkauf bzw. die Veräußerung
einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von
Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren,
auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“
Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um
erschöpfte Software. Bundesgerichtshof
(BGH):
Aufsplittung von Volumenlizenzen ist rechtmäßig (11.12.2014, Quelle:
usedsoft.com/de/) Der BGH (Bundesgerichtshof) hat die letzten
rechtlichen Unsicherheiten im Software-Gebrauchtmarkt beseitigt.
Im Rechtsstreit zwischen usedSoft und Adobe hat das höchste deutsche
Zivilgericht in letzter Instanz usedSoft in allen Punkten Recht
gegeben.Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte 2012 (Az. 11 U
68/11)
ein Urteil gefällt, das den Software-Gebrauchthandel auf Grundlage der
EuGH-Entscheidung weitreichend liberalisierte. Das OLG hatte u.a.
entschieden, dass über Volumenverträge erworbene Lizenzen auch
einzeln weiterverkauft werden dürfen. Gegen dieses Urteil hatte Adobe
beim BGH Revision eingelegt. Diese Revision wies der Bundesgerichtshof
heute vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit ist
das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt. Alle für den
Software-Gebrauchtmarkt relevanten Rechtsfragen sind nun von
höchstrichterlicher Seite abschließend beantwortet.Im Einzelnen hat der
BGH analog zum EuGH-Urteil entschieden, dass der Erschöpfungsgrundsatz
bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der Zweiterwerber
darf sogar bei online übertragenen Lizenzen die Software
beim Hersteller erneut herunterladen und hat genauso Anspruch auf
kostenlose Updates wie der Ersterwerber. Der Erschöpfungsgrundsatz
besagt, dass sich das Verbreitungsrecht eines Herstellers an
seinem Produkt „erschöpft", wenn er es zum ersten Mal in Verkehr
gebracht hat. Ein Hersteller hat demnach keinen Einfluss mehr darauf,
was anschließend mit diesem Produkt geschieht. Der neue
Eigentümer kann es also frei weiterverkaufen. Der EuGH hatte dazu in
seinem Urteil vom 3. Juli 2012 erklärt: „Somit kann sich der
Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere
Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr
widersetzen.
Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist
der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen.
Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem
gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden,
neu installiert werden oder es werden eventuelle Änderungen an der
Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key
auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es untersagt, den Key auf
mehreren Geräten zu aktivieren,
Siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.
Produktinformationen "Microsoft Windows Server 2019 Datacenter ESD"
Die
2019 Windows-Server-Version basiert dabei auf dem Fundament von Windows
Server 2016, der weiterhin als die am schnellsten adaptierte Version
gilt, und markiert die nächste Veröffentlichung im Rahmen des Long-Term
Servicing Channel (LTSC). Damit ist Windows Server 2019 für die meisten
Infrastrukturszenarien geeignet, einschließlich Workloads wie Microsoft
SQL Server oder Microsoft SharePoint.Key Selling Points:Hybride Cloud-SzenarienSicherheitAnwendungsplattformHyperkonvergente Infrastrukturen
Microsoft Windows Server 2019 Datacenter - 64-bitProdukttyp: KEYMedia Digitaler VersandSprache Multilingual
Grundsätzlich gilt:
Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von
OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt.
Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen
und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000
I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der
Bundesgerichtshof (BGH),
dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller
ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung -
Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153).
Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software,
die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware
gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden
war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass
die
Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen
Verbreitungsrechts frei ist.
Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte
und Daten sind urheberrechtlich geschützt.
Urteile:
Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software
(§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof
(BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das
betreffende
Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller
es erstmalig mit
seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom
Verkauf seines Produktes
profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit
gebrauchten
Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken
des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar
und deswegen grundsätzlich unwirksam.
Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.
Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag
fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz
und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I
entschied in seinem rechtskräftigen
Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass
der Verkauf bzw. die Veräußerung
einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von
Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren,
auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“
Dabei
handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte
Software.
Windows Server 2019 Essentials:Microsofts erfolgreicher
Serverlösung, die in Unternehmen bereits seit etlichen Jahren
hervorragende Dienste leistet. Die aktuelle Essentials-Version ist
ebenso wie die Vorgänger-Edition Windows Server 2016 Essentials speziell
auf die Bedürfnisse von kleinen Unternehmen und Organisationen
zugeschnitten. Windows Server 2019 Essentials eignet sich insbesondere
für Unternehmen, die über keine virtuelle Arbeitsumgebung verfügen, und
bietet sich als Erstserver-Lösung an. Alternativ ist auch der Einsatz
als Primärserver in Arbeitsumgebungen mit mehreren Servern möglich.
Mehr Sicherheit und mehr Cloud in Windows Server 2019 Essentials
Eine der größten Neuerungen im Vergleich zur Vorgängerversion ist die
engere Verzahnung mit Microsoft Azure durch Windows Server 2019 und
Project Honolulu für die Schaffung einer hybriden Cloud-Umgebung. Neben
der zentralen Steuerung über Project Honolulu ermöglicht die aktuelle
Version damit beispielsweise die Sicherung via Azure File Sync und Azure
Backup.
Darüber hinauf erweitert Microsoft in Windows Server 2019 auch die
bisherigen Sicherheits-Optionen der 2016er-Ausgabe. Hinzu kommt zudem
die verbesserte Unterstützung für Linux unter anderem durch die
Integration von Linux-Kommandos wie "tar" und "curl" in der
Befehlszeile. Zudem sind Linux-VMs in Windows Server 2019 fortan via
Shield-VMs gesichert.
Abgerundet wird das Sicherheitspaket durch die Möglichkeit, den
Netzwerkverkehr in virtuellen Umgebungen zu verschlüsseln und die
Integration von "Windows Defender Advanced Threat Protection" (ATP).
Diese wiederum bietet unter anderem Schutz vor Attacken, deren
Definitionsdatei noch nicht in den gängigen Virenscannern erkannt wird,
so z.B. vor "Zero-Day-Attacken".
Weitere Vorteile für Unternehmen die Windows Server 2019 Essentials kaufen
Durch die Unterstützung von "Kubernetes" lassen sich Windows Server
Container in Microsoft Windows Server 2019 auch an Kubernetes anbinden.
Möglichkeit zur Ausführung von herkömmlichen Anwendungen und
Funktionen wie der Datei- und Druckfreigabe.
Im Vergleich zu Windows Server 2016 erfolgte nochmals eine deutliche
Verkleinerung des Core-Images von gut 5 GB auf rund 1,7 GB. Ergebnis
ist ein geringerer Netzwerkfußabdruck bei gleichzeitig schnellerer
Bereitstellung.
Anbindung von Windows Server 2019 an die aktuelle Version von
"System Center" neben der Zentralverwaltung über RSAT und Project
Honolulu.
Möglichkeit zum Aufbau von Hyper-Converged-Infrastructures (HCI) mit
Hilfe von Mircosoft Azure und System Center, wodurch Unternehmen die
Möglichkeit haben, lokale Rechenzentren und Microsoft Azure verschmelzen
zu lassen.
Microsoft Windows Server 2019 Essentials unterstützt aktuellste
Hardware und integriert die gleichen Funktionen und Verbesserungen wie
Windows Server 2019 Standard inklusive der Systeminformationen und den
Diensten für die Speichermigration.
Ideales Lizensierungskonzept für kleine Unternehmen
Mit Microsoft Windows Server 2019 Essentials kaufen kleine Unternehmen
ein leistungsstarkes Softwareprodukt, das nicht nur ohne
Laufzeitbeschränkung daherkommt, sondern auch mit einem einfachen
Lizenzkonzept überzeugt. Anders als die Standard- und
DataCenter-Versionen zeichnet sich die Essentials-Edition nicht durch
eine Core-basierte, sondern durch eine Server-basierte Lizensierung aus.
Damit benötigen Unternehmen keine Client Access Licenses (CALs), zumal
für jede Instanz der Software eine Lizenz erworben werden muss, ganz
gleich, ob diese virtuell oder auf physischer Hardware ausgeführt wird.
Windows Server 2019 Essentials ist mit einem Limit von 25 Usern bzw. 50
Geräten ausgestattet und damit eine günstige Lösung für kleine
Organisationen.
Urteile:
Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software
(§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof
(BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende
Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mit
seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktes
profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten
Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken
des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar
und deswegen grundsätzlich unwirksam.
Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.
Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz
und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen
Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung
einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren,
auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“
Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software.
Microsoft Windows Server 2019 Standard, ESDWindows Server 2019
ist das neueste Server-Betriebssystem von dem Hause Microsoft. Als
Anwender profitieren Sie dabei von vielen neuen Funktionen. Das neue
Betriebssystem stellt die Grundlage für eine zuverlässige und effiziente
IT-Infrastruktur dar. Bei Server 2019 Standard fokussiert sich
Microsoft auf die Hybride Cloud, Sicherheit, Container und Linux. Damit
kommt Microsoft den Benutzern entgegen, die das Betriebssystem in einem
Hybrid-Cloud-Szenario einsetzen wollen. Dabei kommt das
browser-basierte Tool Project Honolulu zum Einsatz.Die Neuerungen bei Windows Server 2019Eine
der zentralen neuen Funktionen, die Windows Server 2019 bietet, trägt
den Namen System Insights. Diese Anwendung dient dem Monitoring und der
Analyse des Serverbetriebs. Besonders praktisch ist es dabei, dass
dieses Tool auf ein machine-learning Modell zurückgreift und daher
selbstständig Vorhersagen zur Leistung und zur Stabilität des Systems
machen kann. Das ermöglicht es, auftretende Probleme bereits zu beheben,
bevor sie sich negativ auf den Serverbetrieb auswirken. Auch das neue
Windows Admin Center ist sehr praktisch. Es ist browserbasiert und
gestaltet die Serververwaltung besonders einfach. Darüber hinaus gibt es
einige Neuerungen bei der Erstellung von Containern. Es ist jetzt
beispielsweise möglich, einen Container mit einem Linux-Unterbau
einzurichten, ohne dass dafür eine virtuelle Maschine für Linux
notwendig ist. Eine weitere praktische Funktion ist der Storage
Migration Service. Dieser ermöglicht es, die Einstellungen für die
Datenspeicherung, für die Sicherheit und für die Netzwerkanbindung bei
allen der bestehenden Servern abzufragen und auf andere Einheiten zu
übertragen. Hinzu kommen einige Verbesserungen hinsichtlich der
Sicherheit und der Anbindung an die Cloud.Grundsätzlich gilt:Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt.Aufgrund
dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und
einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH),dass
der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller
ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung -
Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardwaregebunden,
vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden
war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest,
dass dieWeiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist.Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt.Urteile:Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mitseiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktesprofitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbarund deswegen grundsätzlich unwirksam.Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatzund darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software. Bundesgerichtshof (BGH): Aufsplittung
von Volumenlizenzen ist rechtmäßig (11.12.2014, Quelle:
usedsoft.com/de/) Der BGH (Bundesgerichtshof) hat die letzten
rechtlichen Unsicherheiten im Software-Gebrauchtmarkt beseitigt.Im
Rechtsstreit zwischen usedSoft und Adobe hat das höchste deutsche
Zivilgericht in letzter Instanz usedSoft in allen Punkten Recht
gegeben.Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte 2012 (Az. 11 U
68/11) ein Urteil gefällt, das den Software-Gebrauchthandel auf
Grundlage der EuGH-Entscheidung weitreichend liberalisierte. Das OLG
hatte u.a. entschieden, dass über Volumenverträge erworbene Lizenzen
auch einzeln weiterverkauft werden dürfen. Gegen dieses Urteil hatte
Adobe beim BGH Revision eingelegt. Diese Revision wies der
Bundesgerichtshof heute vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit ist
das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt. Alle für
den Software-Gebrauchtmarkt relevanten Rechtsfragen sind nun von
höchstrichterlicher Seite abschließend beantwortet.Im Einzelnen hat der BGH
analog zum EuGH-Urteil entschieden, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei
jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der Zweiterwerber darf
sogar bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller
erneut herunterladen und hat genauso Anspruch auf kostenlose Updates wie
der Ersterwerber. Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass sich das
Verbreitungsrecht eines Herstellers an seinem Produkt „erschöpft",
wenn er es zum ersten Mal in Verkehr gebracht hat. Ein Hersteller hat
demnach keinen Einfluss mehr darauf, was anschließend mit diesem Produkt
geschieht. Der neue Eigentümer kann es also frei weiterverkaufen.
Der EuGH hatte dazu in seinem Urteil vom 3. Juli 2012 erklärt: „Somit
kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen.Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen.Die
Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem
gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden,neu
installiert werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware
vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Keyauf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, Siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.
Windows Server 2022 Datacenter – das Serverbetriebssystem mit unlimitierten VirtualisierungsrechtenDas
Serverbetriebssystem Windows Server 2022 Datacenter ist die ideale
Lösung für Unternehmen, die hohe Anforderungen an die IT-Workloads
stellen und zudem mit einer großen Anzahl von virtuellen Systemen
arbeiten. Die Windows Server 2022 Datacenter Lizenz eröffnet in mehreren
Bereichen unbegrenzte Möglichkeiten. Wenn Sie Windows Server 2022
Datacenter kaufen, profitieren Sie von unlimitiert erstellbaren Windows
Server-Containern und Virtual OSE/Hyper-V-isolierten Containern.
Virtuelle Windows Server Maschinen
können Sie nach Ihren Bedürfnissen und in beliebiger Anzahl nutzen.
Auch bei den RRAS-Verbindungen bestehen keine hinderlichen
Limitierungen. Die Verwaltung von Rechten und Ressourcen gestaltet sich
dank der benutzerfreundlichen Oberfläche äußerst intuitiv. Im Vergleich
zu Windows Server 2022 Standard wartet
die Datacenter-Edition mit zusätzlichen Features auf, die die
Produktivität von Unternehmen deutlich erhöhen. Hierzu zählen Storage
Spaces Direct (S2D), zählen softwaredefinierte Netzwerke (SDN) und die
automatische Aktivierung virtueller Computer (AVMA). Um Benutzer und
Endgeräte zu einem Serverzugriff zu berechtigen, werden separate
Zugriffslizenzen (Client Access Licences, kurz CALs) benötigt.
Grundsätzlich gilt:
Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von
OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt.
Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen
und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000
I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der
Bundesgerichtshof (BGH),
dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller
ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung -
Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153).
Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software,
die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware
gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden
war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass
die
Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen
Verbreitungsrechts frei ist.
Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte
und Daten sind urheberrechtlich geschützt.
Urteile:
Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software
(§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof
(BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das
betreffende
Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller
es erstmalig mit
seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom
Verkauf seines Produktes
profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit
gebrauchten
Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken
des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar
und deswegen grundsätzlich unwirksam.
Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.
Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag
fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz
und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I
entschied in seinem rechtskräftigen
Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass
der Verkauf bzw. die Veräußerung
einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von
Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren,
auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“
Dabei
handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte
Software.
Produktinformationen "Microsoft Windows Server 2022 Essentials"
Windows Server 2022, ESD-Version bietet erweiterte mehrschichtige
Sicherheit, hybride Funktionen mit Azure und eine flexible
Anwendungsplattform. Als Teil dieser Version führen wir
Secured-Core-Funktionen ein, um Hardware, Firmware und Windows Server
OS-Funktionen vor fortschrittlichen Sicherheitsbedrohungen zu schützen.
Secured-Core Server baut auf Technologien wie Windows Defender System
Guard und Virtualisierungs-basierte Sicherheit auf, um das Risiko von
Firmware-Schwachstellen und fortschrittlicher Malware zu minimieren. Die
neue Version bietet außerdem eine gesicherte Konnektivität mit mehreren
neuen Funktionen wie schnellere und sicherere verschlüsselte
HTTPS-Verbindungen, SMB AES 256-Verschlüsselung nach Industriestandard
und mehr.
Windows Server 2022 ESDDer Windows Server 2022 Standard Key geht
mit einer Vielzahl an Neuerungen und Verbesserungen einher. Als
hervorstechende Features sind Sicherheitsverbesserungen,
Storage-Optimierungen für Storage Spaces Direct (Azure Stack HCI),
Azure-Hybridfunktionen, die Nested-Virtualisierung von AMD-Prozessoren
und die Einführung von Microsoft Edge als Browser zu nennen. Die neueste
Version des Verschlüsselungsprotokolls zur sicheren Datenübertragung im
Internet ist Transport Layer Security (TLS) 1.3. Es gewährleistet einen
sicheren Kommunikationskanal zwischen zwei Endpunkten durch
Verschlüsselung. Durch die inhärente Aktivierung von HTPPS und TLS 1.3
auf Windows Server 2022 wird nun sichergestellt, dass die Daten von
Clients, die mit dem Server verbunden sind, stets geschützt sind. In
Windows Server 2022 gibt es verschiedene Plattformverbesserungen für
Windows-Container. Eine der großen Verbesserungen besteht darin, dass
die Imagegröße des Windows-Containers um bis zu 40 Prozent reduziert
wird. Dies führt im Wesentlichen zu einer schnelleren Startzeit und
einer besseren Gesamtleistung.Produktart SoftwareHersteller MicrosoftMarke MicrosoftLizenz LizenzprogrammeSoftwaretyp LizenzAnzahl - CPU 16Bezeichnung only (Export) Windows Server 2022 StandardEinsatzbereich - Server Internet - Internet Registrierung erforderlich Internet - benötigt Internetverbindung Sprache - Deutsch Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mitseiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktesprofitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbarund deswegen grundsätzlich unwirksam.Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatzund darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software.
Produktbeschreibung:
Windows Server 2025 Standard
ist die ideale Lösung für mittelständische Unternehmen und
IT-Umgebungen mit moderaten Virtualisierungsanforderungen. Mit
erweiterten Sicherheitsfunktionen und Unterstützung für Container und
VMs bietet diese Edition die perfekte Balance zwischen Leistung und
Kosteneffizienz.
Mit Windows Server 2025 Standard profitieren Sie von:
Unterstützung für bis zu 2 virtuelle Maschinen und unbegrenzte Windows Server-Container.
Erweiterter Sicherheit durch Secured-Core-Server und SMB AES-256-Verschlüsselung.
Nahtloser Integration in Microsoft Azure für hybride Cloud-Umgebungen.
Flexible Lizenzierung für bis zu 16 Kerne, erweiterbar bei Bedarf.
Benutzerfreundliche Verwaltung mit Windows Admin Center.
Grundsätzlich gilt:
Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von
OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt.
Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen
und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000
I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der
Bundesgerichtshof (BGH),
dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller
ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung -
Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153).
Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software,
die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware
gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden
war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass
die
Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen
Verbreitungsrechts frei ist.
Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte
und Daten sind urheberrechtlich geschützt.
Urteile:
Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software
(§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof
(BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das
betreffende
Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller
es erstmalig mit
seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom
Verkauf seines Produktes
profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit
gebrauchten
Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken
des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar
und deswegen grundsätzlich unwirksam.
Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.
Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag
fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz
und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I
entschied in seinem rechtskräftigen
Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass
der Verkauf bzw. die Veräußerung
einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von
Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren,
auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“
Dabei
handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte
Software.
Microsoft: Windows 10 Home 32Bit/64Bit, DSP/SB, ESD (deutsch) (PC)- ESD = Electronic Software Distribution.- Reine Downloadversion- Dieser Artikel beinhaltet keinen Datenträger und kein Handbuch- kann entweder als 32bit oder 64bit Key genutzt werden- https://www.microsoft.com/de-de/software-download/windows10
Microsoft: Windows 10 Pro 32Bit/64Bit, ESD (deutsch) (PC)Microsoft: Windows 10 Pro 32Bit/64Bit, ESD (deutsch)- ESD = Electronic Software Distribution.- Reine Downloadversion- Dieser Artikel beinhaltet keinen Datenträger und kein Handbuch- kann entweder als 32bit oder 64bit Key genutzt werden
MS Windows 10 Pro 32Bit/64Bit, ESD (deutsch) (PC)Microsoft: Windows 10 Pro 32Bit/64Bit, ESD (deutsch)- ESD = Electronic Software Distribution.- Reine Downloadversion- Dieser Artikel beinhaltet keinen Datenträger und kein Handbuch- kann entweder als 32bit oder 64bit Key genutzt werden
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