Windows 11 ist eines der wichtigsten Upgrades von Windows in den letzten zehn Jahren. Modern, frisch, sauber und schön. Vom Sperrbildschirm bis zum Startmenü. So sieht das neue Betriebssystem Windows 11. Das, was Sie brauchen, ist Ihnen näher als je zuvor. Alles wurde vereinfacht und wird von der Cloud unterstützt, um Ihnen die gewünschten Anwendungen und Dokumente so schnell zur Verfügung zu stellen, wie möglich.Die Windows 11 Pro Features in der Übersicht Effiziente BitLocker-Geräteverschlüsselung Snap-Layouts-Funktion für eine komfortable Fensteranordnung Auto HDR für eine bessere Grafik bei Spielen Zahlreiche Widgets für jeden Bedarf Unterstützung für Azure Active Directory Erweitertes Multi-Fenster-Management Inklusive Microsoft Store für Unternehmen Windows Defender Application Guard (WDAG)Minimale Systemanforderungen:Prozessor: 1 Gigahertz (GHz) oder schneller mit 2 oder mehr Kernen auf einem kompatiblen 64-Bit-Prozessor oder SoC (System on a Chip).Arbeitsspeicher: 4 GB RAMSpeicherplatz: 64 GB oder größeres SpeichergerätGrafikkarte: Kompatible mit DirectX 12 oder höher mit WDDM 2.0 Treiber.Auflösung anzeigen: Hochauflösendes Display (720p) mit einer Diagonale von mehr als 9-Zoll, 8 Bit pro FarbkanalInternetverbindung und Microsoft-KontoGrundsätzlich gilt:Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt.Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH),dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardwaregebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass dieWeiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist.Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt.Urteile:Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mitseiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktesprofitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbarund deswegen grundsätzlich unwirksam.Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatzund darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software. Bundesgerichtshof (BGH): Aufsplittung von Volumenlizenzen ist rechtmäßig (11.12.2014, Quelle: usedsoft.com/de/) Der BGH (Bundesgerichtshof) hat die letzten rechtlichen Unsicherheiten im Software-Gebrauchtmarkt beseitigt.Im Rechtsstreit zwischen usedSoft und Adobe hat das höchste deutsche Zivilgericht in letzter Instanz usedSoft in allen Punkten Recht gegeben.Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte 2012 (Az. 11 U 68/11) ein Urteil gefällt, das den Software-Gebrauchthandel auf Grundlage der EuGH-Entscheidung weitreichend liberalisierte. Das OLG hatte u.a. entschieden, dass über Volumenverträge erworbene Lizenzen auch einzeln weiterverkauft werden dürfen. Gegen dieses Urteil hatte Adobe beim BGH Revision eingelegt. Diese Revision wies der Bundesgerichtshof heute vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit ist das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt. Alle für den Software-Gebrauchtmarkt relevanten Rechtsfragen sind nun von höchstrichterlicher Seite abschließend beantwortet.Im Einzelnen hat der BGH analog zum EuGH-Urteil entschieden, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der Zweiterwerber darf sogar bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen und hat genauso Anspruch auf kostenlose Updates wie der Ersterwerber. Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass sich das Verbreitungsrecht eines Herstellers an seinem Produkt „erschöpft", wenn er es zum ersten Mal in Verkehr gebracht hat. Ein Hersteller hat demnach keinen Einfluss mehr darauf, was anschließend mit diesem Produkt geschieht. Der neue Eigentümer kann es also frei weiterverkaufen. Der EuGH hatte dazu in seinem Urteil vom 3. Juli 2012 erklärt: „Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen.
Produktbeschreibung: Windows Server 2025 Standard ist die ideale Lösung für mittelständische Unternehmen und IT-Umgebungen mit moderaten Virtualisierungsanforderungen. Mit erweiterten Sicherheitsfunktionen und Unterstützung für Container und VMs bietet diese Edition die perfekte Balance zwischen Leistung und Kosteneffizienz. Mit Windows Server 2025 Standard profitieren Sie von: Unterstützung für bis zu 2 virtuelle Maschinen und unbegrenzte Windows Server-Container. Erweiterter Sicherheit durch Secured-Core-Server und SMB AES-256-Verschlüsselung. Nahtloser Integration in Microsoft Azure für hybride Cloud-Umgebungen. Flexible Lizenzierung für bis zu 16 Kerne, erweiterbar bei Bedarf. Benutzerfreundliche Verwaltung mit Windows Admin Center. Grundsätzlich gilt: Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt. Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000 I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist. Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt. Urteile: Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mit seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktes profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar und deswegen grundsätzlich unwirksam. Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt. Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“ Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software.
Produktinformationen "Microsoft Office 2024 ProPlus" Microsoft Office Professional Plus 2024 ist eine der neuesten Versionen der Microsoft Office-Suite, die eine Vielzahl von Tools für Ihre Produktivität enthält. Diese Ausgabe von MS Office wurde überarbeitet, damit Sie noch schneller und intelligenter arbeiten können. Sie enthält neue Funktionen wie Morph- und Fokusmodus in Word, Datenanalyse und Visualisierung in Excel und Präsentationsübersetzer in PowerPoint. Mit so vielen nützlichen Tools, die Ihnen zur Verfügung stehen, ist Microsoft Office Standard 2024 perfekt für Unternehmen oder Einzelpersonen, die Dinge effizient und effektiv erledigen müssen.Microsoft Office 2024 Professional Plus - Was ist enthalten?In Sachen Produktivität bringt Sie diese Office-Version auf ein neues Niveau. Sie werden in der Lage sein, PowerPoint-Präsentationen, Datenmodelle und Berichte zu erstellen, indem Sie Funktionen und Möglichkeiten wie PowerPoint Morph und neue Diagrammtypen in Excel nutzen. Außerdem gibt es verbesserte Schreibfunktionen in allen Anwendungen. Funktionen wie der fokussierte Posteingang und der fokussierte Modus in Word helfen Ihnen, Ihre Zeit, E-Mails und Kontakte effizienter zu verwalten. Die folgenden Anwendungen sind in diesem Paket enthalten:Microsoft WordWord ist ein fortschrittliches Textverarbeitungsprogramm mit Funktionen, die Sie bei der Dokumentation Ihrer Gedanken und Ihrer Arbeit unterstützen. Sie können Dokumente mit Hilfe von Vorlagen anpassen oder sie mit Hilfe von Design-Tools optisch interessant gestalten. Mit Formularfeldern können Sie dynamische Elemente wie Dropdown-Menüs und Kontrollkästchen hinzufügen, während Sie mit den Überprüfungs- und Kommentarfunktionen anderen Personen die Möglichkeit geben, ihre Meinung zum Inhalt zu äußern. Mit MS Word können Sie außerdem auf einfache Weise professionell aussehende Inhalte erstellen und nahtlos weitergeben, indem Sie hochmoderne Werkzeuge zum Bearbeiten, Weitergeben und Überprüfen verwenden. Es gibt eine neue Design-Registerkarte, die schnellen Zugriff auf Funktionen bietet. Es gibt eine Intelligente Suche, die relevante kontextbezogene Informationen aus dem Internet direkt in Word anzeigt.MS ExcelMit Microsoft Excel können Sie Arbeitsblätter erstellen und formatieren, Daten und Formeln hinzufügen und Daten auf neue Weise analysieren. Sie können Diagramme zur Visualisierung von Daten einfügen oder ein Dashboard erstellen, um Erkenntnisse mit anderen zu teilen. Excel gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Daten auf neue und intuitive Weise zu analysieren und zu visualisieren. Es bietet Benutzern eine Schnittstelle für ihre bevorzugten Tastenkombinationen. Sie können Funktionen wie Analysis Toolpak, Formula Builder und Slicer nutzen, um Zeit zu sparen.MS PowerPointMit PowerPoint können Sie jetzt Ihre Ideen mit neuen Folienübergängen und einem verbesserten Aufgabenbereich für Animationen erstellen, zusammenarbeiten und effektiv präsentieren. Kommentare in Form von Threads begleiten Ihre Folien und helfen Ihnen dabei, Feedback in Ihre Präsentationen einzubauen. Microsoft PowerPoint ist ein leistungsstarkes Programm für die Erstellung von Präsentationen. Mit Office 2024 Professional Pro können Sie noch anspruchsvollere und professionellere Präsentationen erstellen als je zuvor. PowerPoint enthält jetzt integrierte Übergänge und Animationen, so dass Sie mit Leichtigkeit beeindruckende Präsentationen erstellen können. Außerdem können Sie Ihre Folien mit Kommentaren versehen, die Ihnen dabei helfen, das Feedback von Kollegen und Stakeholdern einzubeziehen. Und mit dem Presentation Translator können Sie jetzt problemlos Präsentationen erstellen, die für ein weltweites Publikum zugänglich sind.Microsoft OutlookMit Outlook können Sie ganz einfach Ihre E-Mails, Kontakte, Kalender und Aufgaben verwalten. Die Push-E-Mail-Unterstützung hilft Ihnen dabei, Ihren Posteingang auf dem neuesten Stand zu halten. Es gibt neue Funktionen wie die Konversationsansicht, die zusammengehörige Nachrichten gruppiert. Kalender können jetzt zur Planung nebeneinander angezeigt werden. Sie können weniger Zeit mit der Verwaltung Ihrer E-Mails und mehr Zeit mit der Kommunikation verbringen. Konzentrieren Sie sich mit Focused Inbox auf die Menschen und Gespräche, die am wichtigsten sind. Verwalten Sie mehrere E-Mail-Konten, Kontakte und Kalender an einem einzigen Ort. Erstellen Sie professionell aussehende E-Mails mit Briefpapier, Themen und Designs, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Mit dem neuen Outlook können Sie schnell Besprechungen mit anderen einberufen, die ständig mit ihren beruflichen E-Mails verbunden sind. Sie können Ihren Kalender ganz einfach gemeinsam durchgehen und einen neuen Termin finden, der für alle passt. Sie können auch Ihre Verfügbarkeit per E-Mail mit anderen teilen, was hilfreich ist, wenn jemand anderes Sie buchen muss.MS AccessAccess wurde für die schnelle Erstellung browserbasierter Datenbankanwendungen und -tools, die Ihnen bei der Führung Ihrer Geschäfte helfen, benutzerfreundlich gestaltet. Ihre Daten werden automatisch in einer SQL-Datenbank gespeichert, um sie sicherer und skalierbarer als je zuvor zu machen.MS PublisherMit Publisher können Sie ganz einfach eine Vielzahl von Publikationen in professioneller Qualität erstellen, personalisieren und weitergeben. Sie können Bilder mit einem einfachen Drag & Drop austauschen. Sie können Bilder direkt aus Ihren Online-Alben einfügen. Sie können Spezialeffekte verwenden, um Ihre Publikationen hervorzuheben.MS OneNoteSammeln und organisieren Sie alle Ihre Gedanken an einem Ort. Mit OneNote können Sie Ihre Notizen ganz einfach erstellen, bearbeiten und mit anderen teilen. Außerdem können Sie von jedem Computer oder mobilen Gerät aus auf Ihre Notizen zugreifen.OneDriveMit OneDrive können Sie ganz einfach Backups erstellen, Ihre Dokumente, Fotos, Videos und vieles mehr speichern und mit anderen teilen - von jedem Ort und jedem Gerät aus. Mit Ihrem Microsoft-Konto erhalten Sie eine riesige Menge an kostenlosem Online-Speicher für alle Ihre persönlichen Dateien. Sie können jederzeit und von überall aus auf Ihre Dateien in der Cloud zugreifen.Skype für UnternehmenMit Skype for Business können Sie Ihr Team mit nur einem gemeinsamen Link zusammenbringen. Mit nur einem Klick kann jeder mit einem beliebigen Gerät an einem Online-Meeting teilnehmen. Sie können wählen, ob Sie sich sofort treffen möchten oder ob Sie das Treffen über Outlook für einen späteren Zeitpunkt planen möchten. Die Meeting-URL ist nur für Sie personalisiert. Sie können jetzt Ihren Desktop mit anderen teilen, egal ob Sie eine Präsentation halten, etwas Neues demonstrieren oder an einem Projekt mitarbeiten. Sie können sogar Microsoft PowerPoint-Präsentationen direkt in Ihre Meetings einbinden. Es ist einfacher denn je, an Besprechungen mit anderen teilzunehmen - überall! Alles, was Sie brauchen, ist eine Internetverbindung und ein Gerät, auf dem Skype for Business läuft. Mit ein paar Fingertipps können Sie einer Besprechung beitreten oder einen Gruppenchat starten. Jeder Schlüssel kann nur einmal aktiviert werden und stammt aus einem Volumenschlüssel. Firmen-, Markennamen und Warenzeichen dienen nur zur Identifikation. Es handelt sich nicht um eine Microsoft Lizenz, sondern um einen Produktschlüssel. Beim Softwarekauf stimmen Sie der Vertragsausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zu. Das Widerrufsrecht erlischt mit Beginn der Vertragsausführung. Bei Nutzung des Schlüssels entfällt das Rückgaberecht. Bei Wertersatzpflicht gilt der geleistete Kaufpreis. Produktschlüssel sind nach Aktivierung nicht weiterverkaufbar. Gemäß § 357 Abs. 3 S.1 BGB kann Wertersatz für Verschlechterung verlangt werden, wenn darauf hingewiesen wurde. Grundsätzlich gilt: Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt. Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000 I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist. Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt. Urteile: Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mit seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktes profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar und deswegen grundsätzlich unwirksam. Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt. Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“ Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software. Es handelt sich hierbei um keine Microsoft-Lizenz, sondern um einen Produktschlüssel, welcher aus einer Volumenlizenz stammt. Alle aufgeführten Firmen-, Markennamen und Warenzeichen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber und dienen lediglich zur Identifikation und Beschreibung von Produkten und Leistungen. Systemanforderungen für Office 2024 Professional Plus 32- & 64 -BitBetriebssystem :Windows 10, Windows 11 Windows Server 2019, Windows Server 2022Prozessor :1,6 GHz oder schneller (Dual Core), 32-Bit (x86) - oder 64-Bit (x64) ProzessorArbeitsspeicher :4 GB RAM (64 Bit), 2 GB RAM (32 Bit)Festplattenspeicher :min. 4 GB verfügbarer SpeicherplatzBildschirmauflösung :mindestens 1024 * 768 PixelNET-Version :.NET 3.5 oder 4.6 und höherInstallationsmedium :download, Click & RunInternetverbindung :für die Installation & Aktivierung erforderlich
Prozessor-MarkeIntelProzessor-ModellCore i9Anzahl Prozessorkerne24 KerneProzessor-Nummeri9-13900KProzessor-Taktfrequenz (Boost)5,70 GHzCPU-SockelLGA 1700TDP125 WattCodenameRaptor Lake-SL3-Cache36 MBAnzahl Threads32 ThreadsAnzahl P-Kerne8Anzahl E-Kerne16Basistakt (E-Kerne)2,2 GHzBasistakt (P-Kerne)3 GHz
MS Windows 10 Pro 64Bit, ESD (deutsch) (PC)Microsoft: Windows 10 Pro 64Bit, ESD (deutsch)- ESD = Electronic Software Distribution.- Reine Downloadversion- Dieser Artikel beinhaltet keinen Datenträger und kein Handbuch
Intel Core i5 12600k 16GB DDR4 RAM 3200 MHz Intel onBoard Grafik GigaByte H610M H V3 500 GB M.2 SSD ADATA XPG Gammix S50 Core zusammengebaut und getestet.