Microsoft Office 2021 Professional ESD
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Folgende Einzelanwendungen sind im Office 2021 Professional enthalten:
Microsoft Word 2021
Microsoft Outlook 2021
Microsoft Powerpoint 2021
Microsoft Excel 2021
Microsoft Publisher 2021
Microsoft Access 2021
Microsoft Teams 2021
Office
Anwendungen:
Word, Excel, OneNote, PowerPoint,
Outlook, Publisher, Access, Teams und Skype Business.
Grundsätzlich gilt:
Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der
Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt.
Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen
und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000
I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der
Bundesgerichtshof (BGH),
dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller
ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung -
Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153).
Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software,
die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware
gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden
war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass
die
Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen
Verbreitungsrechts frei ist.
Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte
und Daten sind urheberrechtlich geschützt.
Urteile:
Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software
(§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof
(BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das
betreffende
Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller
es erstmalig mit
seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom
Verkauf seines Produktes
profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit
gebrauchten
Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken
des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar
und deswegen grundsätzlich unwirksam.
Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.
Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag
fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz
und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I
entschied in seinem rechtskräftigen
Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass
der Verkauf bzw. die Veräußerung
einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von
Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren,
auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“
Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen
Sinne um erschöpfte Software.
Es handelt sich hierbei um keine
Microsoft-Lizenz, sondern um einen Produktschlüssel, welcher aus einer
Volumenlizenz stammt.
Alle aufgeführten Firmen-, Markennamen und Warenzeichen sind Eigentum ihrer
jeweiligen Inhaber
und dienen lediglich zur Identifikation und Beschreibung von Produkten und
Leistungen.
weitere Hinweise
Sie kaufen hier einen Produktschlüssel, keine Lizenz. Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Produktschlüssel (Product Key) zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key weiterhin auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es Ihnen untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, siehe Microsoft Nutzungsbedingungen ( Microsoft ). Siehe auch Microsoft Datenschutzerklärung (Microsoft ) Zu Ihrem jeweiligen Produkt finden Sie die Lizenzbedingungen unter Microsoft. Dort können Sie das Produkt, zu dem Sie den Produktschlüssel erwerben, auswählen, und die konkreten Lizenzbedingungen einsehen. Zur Information: Wir verkaufen hier einen rechtmäßig erworbenen Artikel. Es handelt sich um einen Artikel aus einer Volumenlizenz. Soweit der Artikel in der Artikelbeschreibung und/oder Überschrift mit OEM (Original Equipment Manufactur) gekennzeichnet wurde, wurde die entsprechende Kopie der Software, deren Lizenzschlüssel Sie erwerben, von allen Geräten, Datenträgern und sonstigen Speicherorten einschließlich Cloud-Diensten entfernt oder unbrauchbar gemacht. Soweit der Artikel in der Artikelbeschreibung und/oder Überschrift nicht mit OEM gekennzeichnet wurde, hat der Ersterwerber ebenfalls lediglich den Produktschlüssel erhalten und die Software von dem Hersteller heruntergeladen. Auch in diesem Fall wurde die zu dem Produktschlüssel gehörende Kopie von allen Geräten, Datenträgern und sonstigen Speicherorten einschließlich Cloud-Diensten entfernt oder unbrauchbar gemacht. Ihnen ist es gestattet, verfügbare Verbesserungen und verfügbare Updates der Software von der Internetseite des Herstellers herunterzuladen und zu installieren. Die Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24/EG zum Erwerb einer "erschöpften Programmkopie" sind erfüllt. Mit dem Erwerb des Produktschlüssels erlangen Sie die Möglichkeit zur sachgemäßen Nutzung des Computerprogramms. OEM-Versionen bieten dem Käufer den enormen Vorteil, die gleiche Software zu einem viel niedrigeren Preis zu erwerben. In Deutschland ist der Erwerb, der Vertrieb und die Verwendung von OEM-Versionen völlig legal. Der Handel mit OEM-Versionen ohne Bindung an Hardware ist rechtlich zulässig. Seit 2011 ist der Handel aus Europa heraus in die ganze Welt erlaubt. Die verfügbaren Betriebssystem-CDs von uns kommen von Herstellern wie Dell, HP oder Fujitsu und enthalten die Original-Software. Wir erwerben diese CDs mit original Lizenzschlüsseln und können diese zu extrem niedrigen Preisen an unsere Kunden weitergeben. Die Leistung und die Handhabung der Betriebssysteme sind identisch mit der Retail Version. Der einzige Unterschied ist die Art der Verpackung und dass Sie keinen Support durch Microsoft erhalten. Die verwendeten Namen, Begriffe und Grafiken können Marken- oder Warenzeichen im Besitze ihrer rechtlichen Eigentümer sein. Die Rechte der
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