Microsoft Office 2019 Professional Plus, ESD (multilingual) (PC)
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Microsoft Office 2019 Professional Plus, ESD (multilingual), (PC)
- 1 PC Microsoft Office Professional 2019
- Enthält Microsoft Excel
- Microsoft Outlook,
- Microsoft PowerPoint
- Microsoft Word
- Microsoft Access
- Microsoft Publisher
- Microsoft OneNote
-Microsoft InfoPath
- Microsoft Sync
- Microsoft Skype for Business
Bundesgerichtshof (BGH):
Aufsplittung von Volumenlizenzen ist rechtmäßig (11.12.2014, Quelle:
usedsoft.com/de/) Der BGH (Bundesgerichtshof) hat die letzten
rechtlichen Unsicherheiten im Software-Gebrauchtmarkt beseitigt.
Im
Rechtsstreit zwischen usedSoft und Adobe hat das höchste deutsche
Zivilgericht in letzter Instanz usedSoft in allen Punkten Recht
gegeben.Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte 2012 (Az. 11 U
68/11)
ein
Urteil gefällt, das den Software-Gebrauchthandel auf Grundlage der
EuGH-Entscheidung weitreichend liberalisierte. Das OLG hatte u.a.
entschieden, dass über Volumenverträge erworbene Lizenzen auch
einzeln
weiterverkauft werden dürfen. Gegen dieses Urteil hatte Adobe beim BGH
Revision eingelegt. Diese Revision wies der Bundesgerichtshof heute
vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit ist
das Urteil des OLG
Frankfurt letztinstanzlich bestätigt. Alle für den
Software-Gebrauchtmarkt relevanten Rechtsfragen sind nun von
höchstrichterlicher Seite abschließend beantwortet.Im Einzelnen hat der
BGH analog zum EuGH-Urteil entschieden, dass der Erschöpfungsgrundsatz
bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der Zweiterwerber
darf sogar bei online übertragenen Lizenzen die Software
beim
Hersteller erneut herunterladen und hat genauso Anspruch auf kostenlose
Updates wie der Ersterwerber. Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass
sich das Verbreitungsrecht eines Herstellers an
seinem Produkt
„erschöpft", wenn er es zum ersten Mal in Verkehr gebracht hat. Ein
Hersteller hat demnach keinen Einfluss mehr darauf, was anschließend mit
diesem Produkt geschieht. Der neue
Eigentümer kann es also frei
weiterverkaufen. Der EuGH hatte dazu in seinem Urteil vom 3. Juli 2012
erklärt: „Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der
Lizenzvertrag eine spätere
Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen.
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gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden,
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